Internet: DEGAM nennt Regeln für Arztbewertung

FRANKFURT/MAIN (ras). Die Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin (DEGAM) in Frankfurt/Main begrüßt grundsätzlich das Angebot an Arztbewertungsportalen. Die Qualitätskriterien der Portale müssten allerdings noch verbessert und transparenter werden.

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Laut DEGAM könne ein Arztbewertungsportal sicherlich keine validen Informationen über die fachlich-medizinische Qualität einer Behandlung liefern. Falls bestimmte Qualitätskriterien erfüllt würden, sei ein Portal aber durchaus in der Lage, einen "nachvollziehbaren Eindruck über den Ablauf eines Arztbesuches" zu vermitteln.

Dies könne durch standardisierte Fragen zur Terminvergabe, Wartezeit, zu den Sprechzeiten und zur Kommunikation (mit dem Arzt ebenso wie mit dem Team) vermittelt werden.

Bewertungskriterien sollten nachvollziehbar sein

Wichtig sei, dass die Bewertungskriterien nachvollziehbar sind, Bewertungen in ausreichender Anzahl enthalten sind, dass die Portale den Datenschutz und die Transparenz beachten und Schutzmaßnahmen vorsehen.

Dies sei bislang nicht bei allen Portalen der Fall. So müsse der im Internet bewertete Arzt stets die Möglichkeit haben, bei Beleidigungen oder Täuschungsmanövern eine "zensurfreie Gegendarstellung" abgeben zu können oder die entsprechende Bewertung gar löschen zu lassen.

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