Umfrage

Jeder Vierte musste im Urlaub schon mal zum Arzt

Veröffentlicht:

KÖLN. Ein Viertel der Deutschen musste schon einmal während eines Auslandsurlaubs einen Arzt aufsuchen. Das zeigt eine am Dienstag veröffentlichte, repräsentative Yougov-Umfrage im Auftrag des Kölner Versicherers Gothaer. Ebenso viele der 2030 befragten Urlauber ab 18 Jahren benötigten mindestens einmal auf Reisen ein Medikament. Fünf Prozent der Auslandsreisenden wurden während eines Urlaubs stationär ins Krankenhaus aufgenommen, zwei Prozent benötigten bereits einmal einen Krankenrücktransport. 55 Prozent der Urlauber ist unterwegs bislang nichts dergleichen zugestoßen. Ein Prozent der Befragten gab anderweitige medizinische Probleme an, fünf Prozent machten keinerlei Angabe. (age)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Versicherungen

Was bei einer Arzthaftpflicht wichtig ist

Kooperation | In Kooperation mit: dem Finanzdienstleister MLP
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Sollte bei Brustkrebs gegen COVID-19 geimpft werden?

Müdigkeit, Schwäche, erhöhtes TSH

Fehldiagnose Hypothyreose bringt Frau in Lebensgefahr

Lesetipps
Stethoskop auf Geldmünzen

© oppoh / stock.adobe.com / Generated by AI

EBM-Abrechnung 2026

Vorhaltepauschale 2.0: Bei 10 Kriterien ist für jeden was dabei

Ein Geldschein liegt in einer Mausefalle.

© photo 5000 / stock.adobe.com

Knackpunkt Selbstzahlerleistungen

Der richtige Umgang mit IGeL-Fallen