Hausarztförderung

Jetzt gibt's Geld für VERAH und Co

KBV und GKV-Spitzenverband haben sich auf drei neue EBM-Ziffern verständigt, um den Einsatz nicht-ärztlicher Assistentinnen in Hausarztpraxen zu honorieren.

Christoph WinnatVon Christoph Winnat Veröffentlicht:

BERLIN. Die extrabudgetäre Vergütung von nicht-ärztlichen Praxisassistentinnen und damit die Vergabe von zusätzlich 132 Millionen Euro an Hausärzte ist unter Dach und Fach: Wie die KBV Ende voriger Woche mitteilte, werden zum 1. Januar 2015 drei neue Leistungen in den EBM aufgenommen.

Je Behandlungsfall erhalten Hausärzte mit Abrechnungsgenehmigung für eine Entlastungsassistentin dann 2,25 Euro Zuschlag zur Vorhaltepauschale (GOP 03040). Der Zuschlag werde bis zu einer Summe von 12.851 Punkten "je Praxis und Quartal" gezahlt, heißt es. Allein diese Pauschale bringt Hausärzten maximal 1320 Euro mehr pro Quartal.

Mitbesuche eines Assistenten bringen 12,53 Euro

Neue EBM-Ziffern

EBM-Leistungen für nicht-ärztliche Praxisassistenten ab 2015:

GOP 03060 Zuschlag zur Strukturpauschale 03040: 22 Punkte (rd. 2,25 Euro)

GOP 03062 Hausbesuch des Assistenten einschließlich Wegekosten: 166 Punkte (rd. 17,05 Euro)

GOP 03063 Mitbesuch des Assistenten einschließlich Wegekosten: 122 Punkte (rd. 12,53 Euro)

Darüber hinaus werden Hausbesuche eines Assistenten extrabudgetär mit 17,05 Euro vergütet. Mitbesuche eines Assistenten - gleichfalls ohne Mengenbegrenzung - bringen nach neuem Punktwert 12,53 Euro.

Mit diesen EBM-Ziffern für VERAH & Co ist die Abrechnung einer Praxisassistentin zwar nicht mehr länger auf unterversorgte Regionen beschränkt. Völlig voraussetzungslos ist sie gleichwohl nicht. So muss ein Assistent für mindestens 20 Wochenstunden in der Praxis angestellt sein.

Außerdem müssen Hausärzte zum Zeitpunkt der Abrechnungsgenehmigung ihrer KV in den zurückliegenden vier Quartalen im Schnitt wenigstens 860 Behandlungsfälle pro Quartal nachweisen; alternativ gilt: 160 Fälle mit Patienten, die älter waren als 75.

Fallzahl erhöht sich um 640

Bei Praxen mit mehreren Hausärzten erhöht sich die geforderte Fallzahl um 640 Fälle (beziehungsweise 120 Fälle über 75) je vollem Hausarztssitz. Weitere Besonderheiten:

Obgleich in vielen Praxen MFA erst noch zu Assistenten ausgebildet werden müssen, dürfen Ärzte die neuen Leistungen bereits mit Beginn dieser Ausbildung abrechnen, sie muss jedoch bis 30. Juni 2016 abgeschlossen sein.

Der Zuschlag zur Vorhaltepauschale wird nicht für Fälle in Hausarztverträgen ohne KV-Beteiligung und Fälle in Knappschaftsverträgen gewährt. Hat eine Praxis 200 Fälle im Hausarztvertrag, erhält sie den Zuschlag von 2,25 Euro nur 400 mal.

Außerdem haben sich KBV und GKV-Spitzenverband jetzt auch darauf geeinigt, die Pauschale zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung (PFG) zu erhöhen. Damit fließen den Fachärzten ebenfalls 132 Millionen Euro zu.

Lesen Sie dazu auch: Arbeitsentlastung: MFA zahlen sich extrabudgetär aus

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums v.l.n.r.: Professor Karl Broich (BfArM), Dr. Jürgen Malzahn (AOK-Bundesverband), Dr. Christine Mundlos (ACHSE e.V.), Hauke Gerlof (Ärzte Zeitung), Dr. Johanna Callhoff (DRFZ), Professor Christoph Schöbel (Ruhrlandklinik, Universitätsmedizin Essen), Privatdozent Dr. Christoph Kowalski (Deutsche Krebsgesellschaft), Dr. Peter Kaskel (Idorsia)

© Thomas Kierok

ICD-11: Die Zeit ist reif für die Implementierung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Idorsia Pharmaceuticals Germany GmbH, München
Abb. 1: Bei erfolgreich therapierter Sialorrhö ist Teilhabe wieder leichter möglich

© Olesia Bilkei / stock.adobe.com [Symbolbild]

Glycopyrroniumbromid bei schwerer Sialorrhö

Wirtschaftliche Verordnung durch bundesweite Praxisbesonderheit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Proveca GmbH, Düsseldorf
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Brustkrebs Symbolbild

© Sebastian Kaulitzki / stock.adobe.com

Risikoadaptiert und individualisiert behandeln

Frühes Mammakarzinom: So optimieren Sie die Therapie

Kooperation | In Kooperation mit: Deutscher Krebsgesellschaft und Stiftung Deutsche Krebshilfe
Eine Ärztin spricht mit einer Patientin.

© Siphosethu F / peopleimages.com / Stock.adobe.com

Krebsprävention durch Kommunikation

Zu Krebs halten sich Mythen und Irrtümer hartnäckig – Aufklärung tut not

Kooperation | In Kooperation mit: Deutscher Krebsgesellschaft und Stiftung Deutsche Krebshilfe
Drei Operateure in einem Operationssaal.

© Robert Kneschke / stock.adobe.com

Krebskongress

Tumorchirurgie: Geschlecht zählt auf beiden Seiten des Skalpells

Kooperation | In Kooperation mit: Deutscher Krebsgesellschaft und Stiftung Deutsche Krebshilfe