Urteil

Jobcenter ist bei künstlicher Befruchtung außen vor

Veröffentlicht:

BERLIN. Ein Jobcenter muss Leistungsempfängern kein Darlehen für eine künstliche Befruchtung gewähren. Das hat das Sozialgericht Berlin entschieden. Eine künstliche Befruchtung zählt nach Meinung des Gerichts nicht zum Regelbedarf für Leistungsempfänger.

Die Kosten von mehr als 4000 Euro für eine Behandlung überschreiten den Richtern zufolge den vertretbaren Umfang zur Unterstützung von Rechten der Teilhabe am sozialen Leben. Zudem sei die Kinderwunschbehandlung weder unabweisbar noch unaufschiebbar.

Das klagende Ehepaar hatte sich auf das Grundgesetz berufen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (ami)

Az.: S 127 AS 32141/12

Schlagworte:
Mehr zum Thema

Urteil

BFH billigt Austausch von Kontodaten mit der Schweiz

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Führen den BVKJ: Tilo Radau (l.), Hauptgeschäftsführer, und Präsident Michael Hubmann im Berliner Büro des Verbands.

© Marco Urban für die Ärzte Zeitung

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch.

© Rolf Schulten

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System