Debatte um 1. BSG-Senat

Jurist sorgt für Zoff zwischen DKG und BSG

Das Bundessozialgericht verbittet sich die Einmischung in innere Angelegenheiten.

Veröffentlicht:

KASSEL. Deutlich hat sich der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Rainer Schlegel, gegen innere Einmischungen verwahrt. Anlass bot ein Aufsatz in der von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) herausgegebenen Zeitschrift "Das Krankenhaus".

 "Angriffe auf die Unabhängigkeit der Gerichte sind zurückzuweisen", so Schlegel beim Jahrespressegespräch seines Gerichts in Kassel. Autor des Beitrags ist Ulrich Hambüchen, heute Rechtsanwalt, bis Frühjahr 2014 aber Vorsitzender des 3. BSG-Senats und damals noch mitzuständig für Streitfälle zwischen Kliniken und Kassen.

Er kritisiert scharf den hierfür inzwischen alleinzuständigen 1. BSG-Senat. Dieser treffe seit Mitte 2014 Entscheidungen, die gegen das Gesetz oder gar gegen die Verfassung verstießen – insbesondere zu Wirtschaftlichkeitsprüfungen und zu der Aufwandspauschale bei ergebnislosen Prüfungen. Dieses Thema ist beim Bundesverfassungsgericht anhängig, das wohl dieses Jahr darüber entscheiden wird, so ein Sprecher auf Anfrage.

Im Resümee schreibt Hambüchen, das BSG-Präsidium könne doch "dem 1. Senat demnächst eine etwas weniger brisante Rechtsmaterie zuteilen". In einer dem Aufsatz beigestellten Stellungnahme erklärte die DKG, sie unterstütze die Kritik "inhaltlich (…) in vollem Umfang". Für das BSG war dies Anlass, die DKG zu einem Gespräch einzuladen. Kritik sei immer möglich und zulässig, sagte Präsident Schlegel.

Hambüchens Ratschläge an das BSG-Präsidium seien aber eine nicht hinzunehmende Einmischung. Laut Schlegel hat die DKG nun erklärt, sie mache sich diese Forderung nicht zu eigen. Gestützt auf den Aufsatz stellte eine Berliner Klinik Strafanzeige gegen die Richter des 1. BSG-Senats unter Vorsitz von Ernst Hauck.

Die Staatsanwaltschaft Berlin bestätigte auf Anfrage ein Verfahren wegen "Rechtsbeugung". "Welche Konsequenzen und Erfolgsaussichten diese Strafanzeige hat, kann diesseits nicht bewertet werden", heißt es hierzu auf der Homepage der DKG. (mwo)

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