Debatte um 1. BSG-Senat

Jurist sorgt für Zoff zwischen DKG und BSG

Das Bundessozialgericht verbittet sich die Einmischung in innere Angelegenheiten.

Veröffentlicht:

KASSEL. Deutlich hat sich der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Rainer Schlegel, gegen innere Einmischungen verwahrt. Anlass bot ein Aufsatz in der von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) herausgegebenen Zeitschrift "Das Krankenhaus".

 "Angriffe auf die Unabhängigkeit der Gerichte sind zurückzuweisen", so Schlegel beim Jahrespressegespräch seines Gerichts in Kassel. Autor des Beitrags ist Ulrich Hambüchen, heute Rechtsanwalt, bis Frühjahr 2014 aber Vorsitzender des 3. BSG-Senats und damals noch mitzuständig für Streitfälle zwischen Kliniken und Kassen.

Er kritisiert scharf den hierfür inzwischen alleinzuständigen 1. BSG-Senat. Dieser treffe seit Mitte 2014 Entscheidungen, die gegen das Gesetz oder gar gegen die Verfassung verstießen – insbesondere zu Wirtschaftlichkeitsprüfungen und zu der Aufwandspauschale bei ergebnislosen Prüfungen. Dieses Thema ist beim Bundesverfassungsgericht anhängig, das wohl dieses Jahr darüber entscheiden wird, so ein Sprecher auf Anfrage.

Im Resümee schreibt Hambüchen, das BSG-Präsidium könne doch "dem 1. Senat demnächst eine etwas weniger brisante Rechtsmaterie zuteilen". In einer dem Aufsatz beigestellten Stellungnahme erklärte die DKG, sie unterstütze die Kritik "inhaltlich (…) in vollem Umfang". Für das BSG war dies Anlass, die DKG zu einem Gespräch einzuladen. Kritik sei immer möglich und zulässig, sagte Präsident Schlegel.

Hambüchens Ratschläge an das BSG-Präsidium seien aber eine nicht hinzunehmende Einmischung. Laut Schlegel hat die DKG nun erklärt, sie mache sich diese Forderung nicht zu eigen. Gestützt auf den Aufsatz stellte eine Berliner Klinik Strafanzeige gegen die Richter des 1. BSG-Senats unter Vorsitz von Ernst Hauck.

Die Staatsanwaltschaft Berlin bestätigte auf Anfrage ein Verfahren wegen "Rechtsbeugung". "Welche Konsequenzen und Erfolgsaussichten diese Strafanzeige hat, kann diesseits nicht bewertet werden", heißt es hierzu auf der Homepage der DKG. (mwo)

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System

Lesetipps
Der Patient wird auf eine C287Y-Mutation im HFE-Gen untersucht. Das Ergebnis, eine homozygote Mutation, bestätigt die Verdachtsdiagnose: Der Patient leidet an einer Hämochromatose.

© hh5800 / Getty Images / iStock

Häufige Erbkrankheit übersehen

Bei dieser „rheumatoiden Arthritis“ mussten DMARD versagen