KBV und Kassen lenken bei der Laborreform zum Teil ein

NEU-ISENBURG (ger). Ärzte und Krankenkassen haben im letzten Moment Nachbesserungen bei der Laborreform beschlossen. Sie ermöglichen es, auch in Zukunft in der Praxis die Blutzuckerwerte von Patienten mit Teststreifen zu erheben, ohne draufzahlen zu müssen.

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Für Laborarbeiten gelten ab dem 1. Oktober neue Regeln.

Für Laborarbeiten gelten ab dem 1. Oktober neue Regeln.

© Foto: imago

Eigentlich wollte die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit der Laborreform das Präsenzlabor in den Praxen stärken. Die dafür vorgesehenen neuen Ziffern 32025 bis 32027 brachten jedoch niedergelassene Ärzte auf die Palme, weil in ihnen vorgesehen war, dass eine Erhebung der Werte "mittels trägergebundener Reagenzien" -also Teststreifen - nicht möglich sein sollte. Eine nasschechmische Untersuchung würde aber von Niedergelassenen erhebliche Investitionen erfordern, die sich höchstens für größere Spezialpraxen oder Medizinische Versorgungszentren lohnen würden.

Vor allem Hausärzte befürchteten, dass die neuen Regeln massive Einschnitte in der Versorgung ihrer Patienten gebracht hätte, weil eine schnelle Bestimmung zum Beispiel des Blutzuckers oder des Quick-INR, sich finanziell nicht mehr gerechnet hätte.

Zumindest bei der Erhebung der Blutzuckerwerte hat der Erweiterte Bewertungsausschuss jetzt eingelenkt, wie die "Ärzte Zeitung" aus mehreren Quellen erfahren hat. In Zukunft soll es doch weiterhin möglich sein, die Bestimmung des Blutzuckers mit den Ziffern 32057 und der Zuschlagziffer 32089 abzurechnen.

Lesen Sie dazu auch den Hintergrund: Blutzucker, Komplexziffern, Formulare - die Laborreform

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