„Gefühltes Problem“

KV Berlin: Keine Regresse 2023 – Förderschwelle wird auf 95 Prozent angehoben

Regresse sind in Berlin kein Thema. Positiv ebenfalls: Die kleinteiligere Bedarfsplanung wirkt. Das Negative daran: Die KV kann deshalb fast keine Förderungen mehr an Praxen ausreichen. Ein wichtiges Kriterium wird deshalb geändert.

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Nur in Köpenick und Treptow und nur bei den Pädiatern liegt der Versorgungsgrad unter 90 Prozent. Die KV ändert deshalb das Sicherstellungsstatut.

Nur in Köpenick und Treptow und nur bei den Pädiatern liegt der Versorgungsgrad unter 90 Prozent. Die KV ändert deshalb das Sicherstellungsstatut.

© Winfried Rothermel / picture alliance

Berlin. Gute Nachricht für Vertragsärzte in Berlin: Regresse kamen nach der Durchschnittswerteprüfung 2023 nicht vor.

„Das Regress-Thema ist ein gefühltes Problem. In der Realität ist es nicht so relevant, wie man glaubt“, sagte KV-Vorstandsmitglied Günter Scherer am Donnerstag abend auf der KV-Vertreterversammlung. Insgesamt acht Praxen seien nach der Überprüfung der Arznei- und Heilmittel-Verordnungen beraten worden. Seit Einführung der Durchschnittswerteprüfung im Jahr 2020 habe sich das Prüfungsgeschehen „deutlich entspannt“.

Berlin habe es auch geschafft, „dass es auch bei Grippeimpfstoffen keine Regresse gibt“, sagte Scherer. Im Gegensatz zu anderen Regionen gebe es hier in der Hauptstadt „maximal Beratungsangebote“.

Förderschwelle wird auf 95 Prozent angehoben

Die Aufteilung Berlins in drei (bei Hausärzten) beziehungsweise vier (bei Pädiatern) Planungsbereiche sowie die vergangenen Niederlassungsförderungen haben dazu geführt, dass sich der Versorgungsgrad in fast allen Planungsbezirken auf über 90 Prozent verbessert hat.

Das birgt allerdings das Problem, dass die KV nach ihrem Sicherstellungsstatut nur noch Förderanträge von Kinder- und Jugendärzten in Treptow-Köpenick genehmigen könnte. In den anderen Bereichen und besonders bei den Hausärzten müsste sie alle Anträge ablehnen. Der Grund: Nach dem Statut sind Förderungen grundsätzlich nur bei einem Versorgungsgrad von unter 90 Prozent möglich.

Die Vertreterversammlung beschloss deshalb, die Klausel im Sicherstellungsstatut zu ändern und die Versorgungsgrad-Schwelle, bis zu der Förderungen möglich sind, auf 95 Prozent anzuheben. Das hat zur Folge, dass Treptow-Köpenick nicht nur bei den Pädiatern, sondern auch bei den Hausärzten weiter förderungswürdig ist. Bei letzteren kommt durch die Änderung nun vorerst auch Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg dazu.

Langfristig wird es nicht die letzte Änderung der Förderungsvoraussetzungen bleiben. In Zukunft wird vielleicht auch die Altersstruktur und Nachbesetzungsquote eine größere Rolle spielen. (juk)

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