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Vorwurf der Vorteilsannahme

KV-Chef vor Gericht

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POTSDAM. Prozessauftakt für Dr. Hans-Joachim Helming: Der Vorsitzende der KV Brandenburg (KVBB) muss sich ab heute vor dem Potsdamer Amtsgericht wegen des Vorwurfs der Vorteilsannahme verantworten.

Es geht um einen Vorfall im Jahr 2008: Damals soll Helming die Einladung einer Potsdamer EDV-Firma, die auch die KV Brandenburg wiederholt beliefert haben soll, zur Potsdamer Schlössernacht angenommen haben - inklusive Schifffahrt samt Bewirtung, Besuch der Schlössernacht im VIP-Bereich und Bustransfers. Der Gesamtwert soll bei mindestens 840 Euro liegen. (ami)

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Dr. Michael Hill 26.05.201421:37 Uhr

KV-Chef vor Gericht

Dieser ominöse Vorfall hat zu einem Zeitpunkt stattgefunden, wo Windows 7 die Vista Version ablösen löste. Gleichzeitig häuften sich die ärztlichen Kritiken über die e-card Einführung. Folglich könnte es gewesen sein, dass die EDV Firma vorfühlen wollte, ob die KV Brandenburg auch unter Windows 7 der elektronischen Karteneinbindung positiv eingestellt bleibe. Das kann aus der Einladung zur "Potsdamer Schlössernacht" als Chiffre zur Datenverschlüsselung unter dem Siegel der Geheimhaltung under cover so gesehen werden ( Stichwort:Schlösser und Nacht). Darüber hinaus ist das Symbol einer Schifffahrt, also ein Weg zu neuen Zielen mit einer zusätzlichen Beeinträchtigung des Bewußseins durch Speisen und Trank als fremdbestimmte Beeinträchtigung eines KDÖR Mitgliedes der KV in führender Position als Arzt zu werten. Bei den Kassen ist es anders, da sich ihre Alimenation aus gesetzgeberischen Gründen generiert, und eine "Schlössernacht" einen anderen Charakter hat, nämlich dem Verschliessen. Da der mögliche Vorwurf der Vorteilsannahme nur dem Gesichtpunkt geschuldet werden kann, dass Dr. Helming sich nicht mit den üblichen Preisen der IT Branche, und dass vor der Snowdon Affaire, auskannte, könnte ihm zum Nachteil reichen. Es ist ja auch von öffentlichem Interesse, dass sich zunächst das Amtsgericht um diese Angelegenheit kümmert. Denn immerhin sind 840 Euro Vorteilsnahme versus e-card Verpulverung in 6 stelliger Summe eines höheren Gerichtes nicht würdig.

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