KV Hessen darf Altersversorgung kürzen
KASSEL (fl). Vertragsärzte in Hessen müssen bei ihrer besonderen Altersvorsorge Leistungskürzungen in Kauf nehmen. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat am Mittwoch außerdem klargestellt, dass die so genannte Erweiterte Honorarverteilung (EHV) verfassungsgemäß ist.