KV Nordrhein darf Kodierfehler nicht berichtigen
Das NRW-Gesundheitsministerium verlangt, dass Korrekturen beim Kodieren vom Arzt vorgenommen werden.
DÜSSELDORF (iss). Die KV Nordrhein (KVNo) muss auf Verlangen des Landesgesundheitsministeriums das Verfahren ändern, mit dem sie mögliche Kodierfehler niedergelassener Ärzte selbst korrigiert. Jetzt fürchtet die KV, dass die Behandlungsrealität schlechter abgebildet wird.
Wenn die KV bislang bei der Plausibilisierung der Abrechnung festgestellt hat, dass die Morbidität der behandelten Patienten nicht korrekt abgebildet wurde, hat sie offenkundige Fehler korrigiert und den Arzt darüber informiert.
Der KVNo-Vorsitzende Dr. Peter Potthoff nannte auf der KVNo-VV ein Beispiel: Ein Patient ist im ersten Quartal als Diabetiker kodiert worden, im zweiten nicht, aber im dritten wieder. Dann hat KVNo die Kodierung des Diabetes für das zweite Quartal nachgeholt und es dem Arzt mitgeteilt. Hat er nicht widersprochen, ist es bei der Korrektur geblieben.
Dokumentierte Morbidität in Nordrhein könnte sich verringern
"Die Aufsicht hat diese Vorgehensweise gerügt. Sie verlangt, dass die Initiative für die Korrektur vom Arzt ausgeht", sagte Potthoff. Künftig muss die KVNo dem Arzt die Implausibilität mitteilen, eine Korrektur vorschlagen - und auf seine Zustimmung warten. "Der Rücklauf wird sehr gering sein", erwartet er. Seine Befürchtung: Dadurch wird die dokumentierte Morbidität in Nordrhein geringer.
Die KVNo werde mit dem Ministerium sprechen, ob es möglich ist, das Verfahren aus Sicht der Ärzte wieder einfacher zu gestalten, sagte Potthoff. "Eine vollständige und exakte Erfassung der Behandlungsdiagnosen ist für die Honorarentwicklung von überragender Bedeutung."
Eine mögliche Option zur Verbesserung der Kodierqualität sei die Schulung und Information der Praxen. Angesichts der hohen Abrechnerzahl sei das aber ein sehr mühsamer Weg. Als weitere Alternative nannte Potthoff den Morbiditätsnachweis auf Basis einer Stichprobe von Praxen. "Das ist sehr aufwändig."
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