Südwesten

KV bessert Honorarverteilung nach

Die KV im Ländle will das Bereinigungsverfahren für Selektivverträge nach 73c in einigen Punkten ändern.

Veröffentlicht:

STUTTGART.Facharztverträge nach Paragraf 73c SGB V bilden nach wie vor unter den Selektivverträgen nur ein kleines Volumen ab. Um so wichtiger ist es, dass das Nebeneinander mit den stärker verbreiteten Hausarztverträgen nach 73b reibungslos funktioniert.

In Baden-Württemberg hat die KV nun einen nicht unerheblichen Schritt eingeläutet: Sie will rückwirkend zum Januar 2014 das im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) geregelte Bereinigungsverfahren für die 73c-Verträge anpassen.

Das analog zu den Hausarztverträgen angewandte Verfahren habe zu nicht akzeptablen Ergebnissen geführt, erklärt der Vorstand in seinem Antrag an die Vertreterversammlung. Die Bereinigung der Morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (MGV) auf Basis von Vergangenheitswerten analog der Verträge nach Paragraf 73b sei gegebenenfalls inadäquat, heißt es weiter. Denn im Unterschied zur kontinuierlichen hausärztlichen Betreuung erfolge die fachärztliche Behandlung weitestgehend punktuell.

Ganz konkret soll die jeweilige Krankenkasse bei nicht vertragskonformer Inanspruchnahme (NVI) ihrer in Facharztverträge eingeschriebenen Versicherten ein Vergütungsvolumen in Höhe der abgerechneten Leistungen bereitstellen - und zwar zu den Preisen der Euro-Gebührenordnung.

Außerdem gilt: Ergeben sich Bereinigungsfallwerte oberhalb der RLV-/QZV-Fallwerte einer Facharztgruppe, werden für die Bereinigung von RLV und QZV nur Fallwerte in Höhe der durchschnittlichen bereinigten RLV-/QZV-Fallwerte herangezogen. Die hierfür benötigten Finanzmittel will die KV aus dem für die NVI bereitgestellten Finanzvolumen entnehmen.

Eine weitere Änderung des HVM betrifft die Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Gastroenterologie: Für sie wird bei den Freien Leistungen, die außerhalb von RLV und QZV, aber innerhalb der Morbiditätsorientierten Gesamtvergütung laufen, eine Mindestquote von 80 Prozent eingeführt. Dies geschehe in Abstimmung mit dem Berufsverband, heißt es. (reh)

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