Thüringen

KV und Kassen treffen neue Prüfvereinbarung

Bei erstmaliger Überschreitung des Richtgrößenvolumens um 25 Prozent folgt in Zukunft zunächst eine individuelle Beratung - und nicht der Regress.

Veröffentlicht:

 

WEIMAR. Erst Beratung, dann Regress: Nach über einjährigen Verhandlungen haben KV Thüringen und Krankenkassen eine neue Prüfvereinbarung unterzeichnet. Diese tritt bereits rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft.

Als wesentliche Änderung erfolgt bei erstmaliger Überschreitung des Richtgrößenvolumens um mehr als 25 Prozent erst eine individuelle Beratung statt Regress. Die Beratung findet allerdings schriftlich statt, nur bei Nachfrage auch mündlich.

Dabei soll stärker als bisher auf Praxisbesonderheiten sowie die Auswirkung von Strukturverträgen Rücksicht genommen werden. Neu als Praxisbesonderheit zählen auch Verordnungen, bei denen ein Zusatznutzen und eine Erstattungsbetrag festgelegt wurde. (rbü)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Älterer Mann mit Gesichtsnervenlähmung aufgrund des Eagle-Syndroms.

© Vladimir Arndt / stock.adobe.com

Kasuistik

Seltene Manifestation eines Eagle-Syndroms

Keine Hürden mehr: Websites sollen künftig so problemlos wie möglich zu erfassen und zu bedienen sein.

© VZ_Art / Stock.adobe.com

Neues Teilhabegesetz geht an den Start

So wird Ihre Praxis-Homepage barrierefrei