Thüringen
KV und Kassen treffen neue Prüfvereinbarung
Bei erstmaliger Überschreitung des Richtgrößenvolumens um 25 Prozent folgt in Zukunft zunächst eine individuelle Beratung - und nicht der Regress.
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WEIMAR. Erst Beratung, dann Regress: Nach über einjährigen Verhandlungen haben KV Thüringen und Krankenkassen eine neue Prüfvereinbarung unterzeichnet. Diese tritt bereits rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft.
Als wesentliche Änderung erfolgt bei erstmaliger Überschreitung des Richtgrößenvolumens um mehr als 25 Prozent erst eine individuelle Beratung statt Regress. Die Beratung findet allerdings schriftlich statt, nur bei Nachfrage auch mündlich.
Dabei soll stärker als bisher auf Praxisbesonderheiten sowie die Auswirkung von Strukturverträgen Rücksicht genommen werden. Neu als Praxisbesonderheit zählen auch Verordnungen, bei denen ein Zusatznutzen und eine Erstattungsbetrag festgelegt wurde. (rbü)