KV verzichtet vorerst auf Kürzung der Abschlagszahlung
DÜSSELDORF (juk). Keine Kürzungen ihrer Abschlagszahlungen müssen vorerst Ärzte in der KV Nordrhein (KVNo) fürchten, die einen Regreßbescheid des Prüfungsausschusses bekommen und dagegen Widerspruch eingelegt haben.