So geht das mit der Online-Abrechnung

KVNo bietet Hilfe mit Internet-Cafés

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Betreutes Abrechnen für einen sanften Umstieg: Die KV Nordrhein will ihre Mitglieder auf dem Weg zur obligatorischen Online-Abrechnung aktiv begleiten - an Computern in Bezirksstellen.

DÜSSELDORF. Mit Internet-Cafés will die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) Praxisinhabern, die noch nicht online abrechnen, den Umstieg auf die neuen Medien erleichtern.

Die Zeit eilt: Ab dem dritten Quartal 2013 ist die Online-Abrechnung für Ärzte und Psychotherapeuten in Nordrhein Pflicht.

Unterstützung für Praxisinhaber

Die Internetcafés stehen den KVNo-Mitgliedern in den Bezirksstellen in Düsseldorf und Köln am Anfang des dritten und des vierten Quartals jeweils für rund zehn Tage inklusive samstags offen.

Dort wollen die KVNo-Mitarbeiter die Praxisinhaber dabei unterstützen, die Abrechnungsdaten hochzuladen und abzusenden. Deshalb sollten die Ärzte ihre Zugangsdaten zum KVNo-Portal, ihren elektronischen Arztausweis light oder ihre eToken mitbringen.

Diese Geräte funktionieren wie TAN-Generatoren beim Online-Banking. "Es gibt aber auch Hilfe für die Mitglieder, die noch keinen elektronischen Arztausweis oder keinen eToken haben", sagte Dr. Ludger Wollring vom Vorstandsausschuss Praxis IT bei der KVNo-Vertreterversammlung.

Verwaltungskostensatz bei Abrechnung auf Papier

Laut KVNo reichen rund 7000 Praxen ihre Abrechnungen per CD oder DVD ein, das ist gut die Hälfte. Zwar hat bereits eine große Zahl von Ärzten einen eToken bestellt, aber erst 1700 setzen ihn für die Abrechnung ein.

Rund 340 ältere Ärzte rechnen auf Basis einer Sondergenehmigung aus dem Jahr 2009 nach wie vor auf Papier ab, sie mussten nicht auf CD oder DVD umstellen.

"Diese Kollegen behalten das Recht, die Abrechnung auch weiterhin auf Papier einzureichen", betonte Wollring. Allerdings müssen sie dafür einen Verwaltungskostensatz von 3,5 Prozent bezahlen.

Bei der Abrechnung über CD oder DVD werden 2,6 Prozent fällig, beim Einsatz von eToken oder e-Arztausweis light 2,5 Prozent. Am günstigsten ist die Online-Abrechnung und die digitale Signatur der Gesamtaufstellung: Ihr Verwaltungskostensatz beträgt 2,3 Prozent. (iss)

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