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Karlsruhe bestätigt PC-Gebühr

Selbst wenn Ärzte kein Radio und Fernseher in ihrer Praxis haben - GEZ müssen sie trotzdem zahlen, nämlich für internetfähige PC. Dass die Regelung rechten ist, wurde nun endgültig höchstrichterlich geklärt.

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Beim Laptop mit Internetanschluss in der Praxis freut sich die GEZ.

Beim Laptop mit Internetanschluss in der Praxis freut sich die GEZ.

© Bernhard Classen / imago

KARLSRUHE (mwo). Das Bundesverfassungsgericht hat die Rundfunkgebühr für Computer bestätigt. Der damit verbundene Eingriff in die Informationsfreiheit sei gerechtfertigt, heißt es in einem am Dienstag (2. Oktober) in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss.

Betroffen sind noch bis zum Jahresende vorrangig Freiberufler und Studenten. Anfang 2013 wird die bisherige Rundfunkgebühr durch eine Neuregelung abgelöst.

Seit 2007 gelten PC und auch internetfähige Handys als "neuartige Rundfunkgeräte", weil mit ihnen über das Internet Rundfunkprogramme empfangen werden können.

Laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag wird die Gebühr von monatlich 5,76 Euro allerdings nur erhoben, wenn für dasselbe oder ein zusammenhängendes Grundstück nicht schon ein Radio oder Fernseher angemeldet ist.

Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt. Er benötige seinen Computer zwingend für die Arbeit, argumentierte er. Dass man damit auch Radio hören könne, sei eine "aufgedrängte Leistung", die er nicht wolle und auch nicht nutze.

Die Rundfunkgebühr greife daher unzulässig in sein Grundrecht ein, Computer insbesondere auch zur Information und Kommunikation zu nutzen.

Seine Klage blieb bis hinauf zum Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 27. Oktober 2010, Az.: 6 C 12.09) ohne Erfolg.

Angst vor der Flucht aus der Rundfunkgebühr

Auch das Bundesverfassungsgericht bestätigte nun zwar, dass ein Eingriff in die Grundrechte vorliegt. Dieser sei aber gerechtfertigt, um den Informationsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sichern.

Würden die "neuartigen Rundfunkgeräte" nicht mit einer Gebühr belegt, drohe eine "Flucht aus der Rundfunkgebühr".

Gemessen an dem Ziel, dies zu verhindern, sei der Eingriff für die PC-Nutzer gering, befand nun das Bundesverfassungsgericht in seinem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 22. August 2012. Die "niedrige Zahlungsverpflichtung" hindere nicht wirklich daran, einen Computer zu nutzen.

Vor dem Hintergrund dieses Streits haben die Länder eine Neuordnung ab 2013 beschlossen. Zum Jahresbeginn wird die bisherige Rundfunkgebühr durch einen Rundfunkbeitrag abgelöst. Dabei wird die Koppelung an die Geräte aufgegeben.

Privathaushalte zahlen monatlich 17,98 Euro je Wohnung; das entspricht der bisherigen Gebühr für Haushalte mit Radio und Fernseher. Unternehmen und Freiberufler zahlen ihre Beiträge je Betriebsstätte; sie liegen zwischen 5,99 (bis acht Beschäftigte) und 3236,40 Euro (ab 20.000 Beschäftigte) je Monat.

Mit jeder Betriebsstätte ist ein Firmenfahrzeug abgedeckt, jedes weitere Auto kostet künftig 5,99 (bislang 5,76) Euro.

Az.: 1 BvR 199/11

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