Kasse darf Krankengeld nicht auf Verdacht kürzen
KASSEL (mwo). Freiwillig gesetzlich versicherten Ärzten, die selbst krank werden, darf die Kasse nicht einfach das Krankengeld kürzen. Wie das Bundessozialgericht in Kassel entschied, darf die Krankenkasse nicht ohne konkreten Anlass prüfen, ob das Einkommen tatsächlich den gezahlten Beiträgen entsprach.