Urteil

Kasse muss Patient Cannabis-Tropfen zahlen

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Leidet ein Versicherter unter unerträglich großen Schmerzen, hat er ein Anrecht auf die Erstattung von Cannabis-Extrakt-Tropfen.

Leidet ein Versicherter unter unerträglich großen Schmerzen, hat er ein Anrecht auf die Erstattung von Cannabis-Extrakt-Tropfen.

© yellowj / fotolia.com

HANNOVER. Leidet ein Patient an außergewöhnlich starken chronischen Schmerzen, muss seine Krankenkasse die Behandlung mit Dronabinol-Tropfen (Cannabis-Extrakt-Tropfen) zahlen. Das entschied das Sozialgericht Hannover laut einem Bericht von "Spiegel Online".

Die Richter differenzierten dem Bericht zufolge allerdings: Es gibt keinen allgemeinen Anspruch auf die Erstattung von Dronabinol. Sie verwiesen aber auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Demnach müssen Kassen eine Ausnahme machen bei Menschen, die todkrank sind oder ähnlich leiden. Diese Versicherten dürften Leistungen erhalten, die nicht im Leistungskatalog stehen.

Im konkreten Fall hatte ein Patient geklagt, der seit Jahren unter großen Schmerzen nach einem Mofaunfall leidet. Zur Linderung der beinah unerträglichen Schmerzen verschrieben Ärzte ihm Dronabinol – die IKK Classic zahlte ihrem Mitglied über zwei Jahre lang das Medikament in einer Projektphase. Als das Projekt 2014 auslief, weigerte sie sich, weiterhin die Kosten zu übernehmen. (ajo)

Sozialgericht Hannover

Az: S 10 KR 1420/16 ER

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