Neue Krankenhausplanung

Kassen in NRW fordern konsequenten Abschluss der geplanten Klinikreform

Krankenkassen wie Kliniken mahnen anlässlich der zweiten Anhörungsphase zur neuen Krankenhausplanung die nordrhein-westfälische Landesregierung, ausreichend Geld zur Verfügung zu stellen.

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Düsseldorf/Dortmund. Die gesetzlichen Krankenkassen fordern von allen Beteiligten, die Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen „konsequent und erfolgreich“ zum Abschluss zu bringen. „Wir haben dabei die Hoffnung, dass sich alle ihrer Verantwortung bewusst sind und die nunmehr anstehenden Veränderungen zu einem großen Erfolg im Sinne einer zukunftsfähigen, qualitäts- und patientenorientierten Krankenhausstruktur bei guter Erreichbarkeit im Land führen werden“, sagt Tom Ackermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Nordwest.

Nachdem Mitte Mai das Anhörungsverfahren zu den Leistungsgruppen der medizinischen Grundversorgung – Allgemeine Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Intensivmedizin sowie Geriatrie – gestartet ist, hat das NRW-Gesundheitsministerium die zweite Anhörungsphase für die weiteren 60 Leistungsgruppen der Krankenhausplanung eingeleitet. Staatssekretär Matthias Heidmeier hatte den Schritt bereits am Samstag auf dem Nordrheinischen Hausärztetag in Essen verkündet.

Den mehr als 300 Krankenhäusern in NRW sowie weiteren Beteiligten wie den Kommunen, Verbänden und Krankenkassen liegen damit die Informationen darüber vor, welche konkreten Versorgungsaufträge für einzelne Leistungsgruppen und Fallzahlen in den jeweiligen Regionen des Landes das Ministerium für die Kliniken im Rahmen der Neuausrichtung der NRW-Krankenhauslandschaft vorgesehen hat.

Feststellungsbescheide bis Ende 2024

Die Beteiligten haben jetzt Gelegenheit zu Stellungnahmen. Diese will das Ministerium ab dem Spätsommer auswerten und auf dieser Basis bis Jahresende 2024 Feststellungsbescheide versenden, die dann ab 2025 die Zuständigkeiten der Kliniken endgültig regeln.

Die Kliniken seien in den vergangenen anderthalb Jahren gefordert gewesen, bedarfsgerechte und hochwertige Versorgungsangebote in der Grund- und Spezialversorgung untereinander abzustimmen, berichtet Bettina am Orde, Vorsitzende der Geschäftsführung der Knappschaft. „Das ist häufig besser gelungen, als zu erwarten war“, lobt sie.

Auch Dirk Janssen, Vorstand des BKK-Landesverbandes Nordwest, lobt die bisherige Arbeit. „Das Vorgehen in der Krankenhausplanung NRW ist ein Beleg dafür, dass bei Beteiligung und Kooperation aller relevanten Gruppen eine Krankenhausreform zum Vorteil der Versichertengemeinschaft, trotz aller Widrigkeiten im Detail, umsetzbar ist“, sagt er. NRW habe damit auch für die Reformbestrebungen auf Bundesebene gezeigt, dass es Zeit für ein gemeinsames Handeln ist.

Investitionskostenfinanzierung eingefordert

Die Krankenkassen weisen unterdessen darauf hin, dass die Weiterentwicklung der Krankenhausversorgung stark von der Bereitschaft der Landesregierung, ausreichend finanzielle Mittel zur Strukturmodernisierung bereitzustellen. „Hier ist das Land gefordert, seiner Investitionskostenfinanzierung ausreichend und dauerhaft nachzukommen und den vorhandenen Investitionsstau abzubauen.“

Für die Krankenhäuser in NRW sei es eine wichtige Entscheidung gewesen, dass der Landtag bis 2027 rund 2,5 Milliarden Euro für die Umsetzung der Krankenhausplanung bereitgestellt habe, sagt Ingo Morell, Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW).

Allerdings: „Für die NRW-Krankenhäuser, die zunehmend unter der Defizitkrise in Folge der Inflation leiden, wird entscheidend sein, dass die durch Entscheidungen des Landes ausgelösten Kosten vollständig finanziert werden“, betont er. Das schließe auch die Transformationskosten ein, die etwa durch die Schließung einzelner Abteilungen oder ganzer Standorte entstehen. Der KGNW-Präsident will darüber Gespräche mit dem Ministerium führen. (bel)

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