Tod nach Eingriff

Katheter nicht fachgerecht verlegt? Ärztin freigesprochen

Der Tod einer Patientin hat eine Berliner Ärztin auf die Anklagebank gebracht. Ob ein Behandlungsfehler vorlag, konnte nicht geklärt werden.

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Berlin. Eine Berliner Ärztin, die wegen des Verdachts auf fahrlässige Tötung an einer Patientin auf der Anklagebank saß, wurde am Mittwoch vom Amtsgericht Tiergarten freigesprochen worden.

Der Vorwurf, die Angeklagte habe den Tod der Seniorin durch ein nicht fachgerechtes Legen eines Katheters fahrlässig verursacht, sei nicht haltbar, heißt es in Medienberichten. Laut Anklage sollen die Ärztin und eine Kollegin beim Legen des Katheters eine Gefäßwand perforiert und das Rippenfell durchstoßen haben, was zu erheblichen Blutungen in die Brusthöhle geführt habe.

Die Patientin starb kurz darauf. Die Angeklagte habe sich geäußert, sie habe nicht gegen die Regeln der ärztlichen Sorgfalt verstoßen, hieß es in den Berichten. Ob tatsächlich ein Behandlungsfehler vorlag, müsse im Prozess nicht mehr geprüft werden, da es zwei Eingriffe gegeben habe und sich nicht mehr nachvollziehen lasse, wann es zur Perforation kam. (eb)

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