Kauf oder Leasing? Freie Wahl nach Totalschaden

CELLE (mwo). Nach einem Autounfall mit Totalschaden kann der Geschädigte sein neues Auto auch leasen statt kaufen - oder umgekehrt. An die ursprüngliche Rechtsform ist er nicht gebunden, heißt es in einem jetzt veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle.

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Im Streitfall war bei einem Unfall Totalschaden an einem erst zwei Wochen alten Neuwagen entstanden. Während der geschädigte Fahrer sein ursprüngliches Auto gekauft hatte, entschied er sich nunmehr für ein umsatzsteuerpflichtiges Leasingfahrzeug.

Die Versicherung des Unfallgegners ließ sich darauf letztlich ein, wollte aber auf den Nettopreis die Umsatzsteuer von 19 Prozent nicht zahlen. Schließlich sei die noch nicht angefallen, sondern werde erst künftig stückchenweise mit den Leasingraten fällig.

Umsatzsteuer wird ersetzt

Doch der Geschädigte bekommt auch die Umsatzsteuer ersetzt, urteilte das OLG. Die Versicherung müsse den Geschädigten so stellen, wie er vor dem Unfall gestanden hatte. Dazu gehöre auch die Umsatzsteuer, wenn diese tatsächlich angefallen ist.

Um die Umsatzsteuer ersetzt zu bekommen, müsse sich der Geschädigte seinen Ersatzwagen nicht zu den gleichen rechtlichen Bedingungen verschaffen wie das ursprüngliche Fahrzeug.

Ob Leasing oder Kauf - die Wahl gehöre zur "Dispositionsfreiheit des Geschädigten". Der Geschädigte müsse sich lediglich bemühen, den Schaden gering zu halten, so das OLG.

Az.: 14 U 92/11

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