Steuer

Kein Fahrtenbuch, dann Listenpreis

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Sofern Ärzte kein Fahrtenbuch führen, darf das Finanzamt die private Nutzung des Autos weiterhin pauschal nach dem Listenpreis des Herstellers versteuern. So entschied jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) in München.

Ohne Fahrtenbuch wird die private Mitnutzung des Dienstwagens nach der Ein-Prozent-Regelung versteuert. Herangezogen wird dabei der Listenpreis der Hersteller. Der Kläger argumentierte, Neuwagen würden immer mit Rabatten unter dem Listenpreis verkauft. Zudem habe er nur einen Gebrauchtwagen als Dienstwagen.

Der BFH folgte dem nicht. Die Ein-Prozent-Reglung sei eine zulässige Pauschalierung. Sie solle ohnehin nicht den Wert des Autos abbilden, sondern insgesamt die privaten Vorteile.

Diese umfassten neben dem Dienstwagen selbst auch weitere Kosten, etwa für Wartung und Reparaturen, Steuern, Versicherungen und Benzin. Jedem stehe es frei, stattdessen ein Fahrtenbuch zu führen. (mwo)

Az.: VI R 51/11

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Modernisierung angemahnt

KV Westfalen-Lippe will Reform der Zulassungsverordnung

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Kommunikationsexperte Sven Blumenrath

© Michaela Schneider

Gegen unerwartete Gesprächssituationen gewappnet

Tipps für MFA: Schlagfertigkeit im Praxisalltag

Geimpft mit Varilrix: Wie nun gegen Herpes zoster impfen?

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Geimpft mit Varilrix: Wie nun gegen Herpes zoster impfen?