Kein Freibrief für alte Privatärzte
LÜNEBURG (juk). Offiziell gibt es für privatärztlich tätige Kollegen keine Altersgrenze. Ein Freibrief, als Privatarzt bis zum Umfallen zu arbeiten, ist das jedoch nicht. Mit über 83 Jahren nämlich, so das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, spricht die Wahrscheinlichkeit dafür, dass Ärzte zur Ausübung ihres Berufes nicht mehr in der Lage sind.