Kein Geld für Infarkt nach Medikamenten-Einnahme
KARLSRUHE (dpa). Ein Herzinfarkt nach der Einnahme des Schmerzmittels Rofecoxib (Vioxx®) führt nicht zwingend zu einem Anspruch auf Schadenersatz. Das geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Damit blieb die Klage eines Mannes erfolglos, der das Medikament eingenommen und 2002 im Alter von 73 Jahren einen Herzinfarkt erlitten hatte (wir berichteten). Das Schmerzmittel war 2004 wegen Gesundheitsrisiken vom Markt genommen worden, da es einer Studie zufolge bei längerer Einnahme zu Herzproblemen führen kann.
Der BGH betonte nun aber: Auch wenn das Herzinfarktrisiko durch das Mittel möglicherweise erhöht worden sei, bedeutet dies nicht automatisch, dass es auch Ursache für den Infarkt war. Im vorliegenden Fall jedenfalls gab es laut medizinischen Gutachten eine Reihe weiterer Faktoren. Zum Beispiel das fortgeschrittene Alter des Mannes. Oder die ungewöhnliche körperliche Belastung: Der Mann hatte vor dem Infarkt Schnee geschaufelt. Zudem hat er seit Jahren auch andere entzündungshemmende Schmerzmittel genommen. Die Karlsruher Richter bestätigten mit der Entscheidung ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom Februar 2009.
Az.: VI ZR 64/09