Kein Krankentagegeld bei Indiz auf Berufsunfähigkeit

Veröffentlicht:

KOBLENZ (dpa). Eine Krankentagegeld-Versicherung muss nicht mehr zahlen, wenn der Verdacht der Berufsunfähigkeit besteht. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz. Dabei ist es nicht unbedingt erforderlich, dass die Berufsunfähigkeit ärztlich festgestellt sein muss.

Bloße Indizien könnten genügen, um die Einstellung der Zahlungen zu rechtfertigen. Das Gericht wies die Klage eines Versicherten ab, der sieben Jahre Krankentagegeld wegen Arbeitsunfähigkeit erhalten hatte. Die Versicherung lehnte weitere Zahlungen ab, da sie nicht mehr mit einer vollen Arbeitsfähigkeit rechnete.

Az.: 10 U 618/08

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Anwältin erläutert Fristen

Regressbescheid nach 10 Jahren – ist das rechtens?

Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Zunehmend Evidenz für additive Therapien

Insulinresistenz auch bei Typ-1-Diabetes in den Fokus nehmen!

Lesetipps
Junge Menschen trösten eine Frau.

© Photographee.eu / stock.adobe.com

Vom Mentor bis zur Trainings-App

So unterstützen Sie junge Erwachsene mit Krebs