Kein Krankentagegeld bei Indiz auf Berufsunfähigkeit

Veröffentlicht:

KOBLENZ (dpa). Eine Krankentagegeld-Versicherung muss nicht mehr zahlen, wenn der Verdacht der Berufsunfähigkeit besteht. Das entschied das Oberlandesgericht Koblenz. Dabei ist es nicht unbedingt erforderlich, dass die Berufsunfähigkeit ärztlich festgestellt sein muss.

Bloße Indizien könnten genügen, um die Einstellung der Zahlungen zu rechtfertigen. Das Gericht wies die Klage eines Versicherten ab, der sieben Jahre Krankentagegeld wegen Arbeitsunfähigkeit erhalten hatte. Die Versicherung lehnte weitere Zahlungen ab, da sie nicht mehr mit einer vollen Arbeitsfähigkeit rechnete.

Az.: 10 U 618/08

Mehr zum Thema

KBV-Vertreterversammlung

KBV-Vertreter gegen mehr Macht für Kommunen und Krankenkassen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kasuistik einer kutanen Infektion

Legionellen-Attacke aus dem Rosengarten

Gastbeitrag

Die Demokratie ist in Gefahr: Empört Euch, Kollegen!

Lesetipps
Ein kämpferischer Hausärztechef Dr. Markus Beier bei der KBV-Vertreterversammlung.

© Rolf Schulten

KBV-Vertreterversammlung

Markus Beier: „Die Krankenkassen fahren einen Angriff auf uns“