Arbeitszimmer für Zwei

Kein doppelter Werbungskostenabzug

STUTTGART (mwo). Ärzte, die sich ihr häusliches Arbeitszimmer mit dem Ehepartner teilen, können die Kosten nicht gesondert geltend machen.

Veröffentlicht:

Denn die gesetzliche Werbungskosten-Obergrenze von 1250 Euro gilt jeweils für das Zimmer, nicht für die Personen, heißt es in einem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg in Stuttgart.

Az.: 3 K 447/12

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Warum der Goldpreis weiter steigen wird

Finanzmärkte

apoBank blickt optimistisch auf das Anlagejahr 2026

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Sollte bei Brustkrebs gegen COVID-19 geimpft werden?

Müdigkeit, Schwäche, erhöhtes TSH

Fehldiagnose Hypothyreose bringt Frau in Lebensgefahr

Digitale Gesundheitsanwendungen

Regulierungen machen es den DiGA schwer

Lesetipps
Eine ältere Frau hält sich die Hand an den Kopf.

© pictworks / stock.adobe.com

Kopfschmerzen

Migräne: Welche Therapie bei älteren Patienten möglich ist