Direkt zum Inhaltsbereich

Arbeitszimmer für Zwei

Kein doppelter Werbungskostenabzug

STUTTGART (mwo). Ärzte, die sich ihr häusliches Arbeitszimmer mit dem Ehepartner teilen, können die Kosten nicht gesondert geltend machen.

Veröffentlicht:

Denn die gesetzliche Werbungskosten-Obergrenze von 1250 Euro gilt jeweils für das Zimmer, nicht für die Personen, heißt es in einem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg in Stuttgart.

Az.: 3 K 447/12

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Depots resilienter aufstellen

Aktienmarkt: Breite Streuung gegen gestörte Lieferketten

Geld und Vermögen

Medizinische Innovationen – auch ein Fall für die Geldanlage

Kooperation | In Kooperation mit: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Was wir aus unseren Fehlern gelernt haben

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps