Bundessozialgericht
Kein höheres Elterngeld für arbeitslose schwangere Frauen
Arbeitslose werdende Mütter, die wegen ihrer Schwangerschaft keiner körperlich anstrengenden Arbeit nachgehen wollen, haben keinen Anspruch auf ein höheres Elterngeld. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.