Direkt zum Inhaltsbereich

Hessen

Keine E-Zigaretten auf Schulhöfen

Kein Rauch und auch kein Dampf an Hessens Schulen: Ein Gericht hat das Verbot der E-Zigarette bestätigt - und einen Lehrer in die Schranken verwiesen.

Veröffentlicht:

MARBURG/GIEßEN. In hessischen Schulen und auf Schulhöfen dürfen neben herkömmlichen Zigaretten auch keine sogenannten E-Zigaretten geraucht werden.

Das hat das Gießener Verwaltungsgericht am Mittwoch entschieden. Damit konnte sich ein Schulleiter durchsetzen, der den Zigarettenersatz verboten hatte.

Ein klagender Lehrer der Kaufmännischen Schulen in Marburg hatte argumentiert, die E-Zigarette falle nicht unter Nichtraucherschutz- und Schulgesetz.

Dagegen beriefen sich Schulleiter und Gericht auf die Gesetzeslage, die das Rauchen in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände verbiete. "Rauchen" im Sinne der Vorschrift sei auch das Inhalieren einer E-Zigarette, hieß es.

Gesundheitliche Auswirkungen der E-Zigarette sind bislang kaum erforscht, ihr Konsum ist umstritten. Die Hersteller werben damit, dass die Elektrozigaretten wegen der fehlenden Verbrennungsprodukte weniger schädlich seien.

Bei der E-Zigarette verdampft eine oft nikotinhaltige Flüssigkeit, die der Verbraucher inhaliert. Im Gegensatz zur herkömmlichen Zigarette werden keine Substanzen verbrannt, der Nutzer nimmt keinen Teer auf.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Lehrer kann dagegen in Berufung gehen. (dpa/eb)

Az.: 5 K 455/12.GI

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Update Multiple Sklerose: Aktuelle Erkenntnisse und Entwicklungen

© libre de droit | iStock

Update MS

Update Multiple Sklerose: Aktuelle Erkenntnisse und Entwicklungen

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Einfluss der MS-Therapie auf Immunzellen im Liquor

© Yozayo | iStock

Intrathekale Entzündung

Einfluss der MS-Therapie auf Immunzellen im Liquor

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Ein erreichbares Ziel bei MS?

© Merck KGaA

Therapiefreie Remission

Ein erreichbares Ziel bei MS?

Anzeige | Merck Healthcare Germany GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Suchtmedizin: ein spannendes und vielfältiges Betätigungsfeld

© Springer Medizin Verlag GmbH

Suchtmedizin: ein spannendes und vielfältiges Betätigungsfeld

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Hexal AG, Holzkirchen
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Dissoziation

Umgang mit Trauma und PTBS: Was kann die Hausarztpraxis leisten?

Lesetipps
Die Wissenschaftler arbeiten mit der Annahme, dass die Zellen nach dem „Auftauen“ ihre normalen physiologischen Prozesse wieder aufnehmen.

© Tomorrow.bio

Start-up

Kryokonservierung: Der Traum vom ewigen Leben

Eine ältere Frau fässt sich mit den Händen ins Gesicht

© Miriam Kunz

Interview

Schmerzen bei Demenz-Patienten: Welche Fallstricke lauern in der Diagnostik?

Eine Frau geht Walken im Park. Man sieht nur ihre Beine.

© Robert Kneschke / AdobeStock

Cochrane-Update

Körperliches Training hilft wohl doch kaum bei Hüftarthrose