Hessen

Keine E-Zigaretten auf Schulhöfen

Kein Rauch und auch kein Dampf an Hessens Schulen: Ein Gericht hat das Verbot der E-Zigarette bestätigt - und einen Lehrer in die Schranken verwiesen.

Veröffentlicht:

MARBURG/GIEßEN. In hessischen Schulen und auf Schulhöfen dürfen neben herkömmlichen Zigaretten auch keine sogenannten E-Zigaretten geraucht werden.

Das hat das Gießener Verwaltungsgericht am Mittwoch entschieden. Damit konnte sich ein Schulleiter durchsetzen, der den Zigarettenersatz verboten hatte.

Ein klagender Lehrer der Kaufmännischen Schulen in Marburg hatte argumentiert, die E-Zigarette falle nicht unter Nichtraucherschutz- und Schulgesetz.

Dagegen beriefen sich Schulleiter und Gericht auf die Gesetzeslage, die das Rauchen in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände verbiete. "Rauchen" im Sinne der Vorschrift sei auch das Inhalieren einer E-Zigarette, hieß es.

Gesundheitliche Auswirkungen der E-Zigarette sind bislang kaum erforscht, ihr Konsum ist umstritten. Die Hersteller werben damit, dass die Elektrozigaretten wegen der fehlenden Verbrennungsprodukte weniger schädlich seien.

Bei der E-Zigarette verdampft eine oft nikotinhaltige Flüssigkeit, die der Verbraucher inhaliert. Im Gegensatz zur herkömmlichen Zigarette werden keine Substanzen verbrannt, der Nutzer nimmt keinen Teer auf.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Lehrer kann dagegen in Berufung gehen. (dpa/eb)

Az.: 5 K 455/12.GI

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