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Kostenübernahme abgelehnt

Sozialgericht: Keine Erstattung eines PSA-Tests zur Rückenschmerz-Diagnostik

Als Vorsorgeleistung ist der PSA-Test nicht erstattungsfähig. Auch zu schmerzdiagnostischen Zwecken geht er nur dann auf Kasse, wenn auffällige Tastbefunde an der Prostata vorliegen.

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