Kapitalanlage

Keine Steuer auf Zweitwohnung

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG. In vielen Gemeinden ist es beliebt geworden, auf die Zweitwohnung eine Steuer zu erheben. Das Bundesverwaltungsgericht (Az.: 9-C-5/13, 9-C-6/13) hat nun aber die kommunalen Steuereintreiber gebremst.

Es entschied, dass die Zweitwohnungssteuer nicht auf eine leerstehende Immobilie erhoben werden kann, die dem Eigentümer nur als Kapitalanlage dient. Die Gemeinden dürfen zwar bei einer nicht vermieteten, unbewohnten Wohnung davon ausgehen, dass sie der "persönlichen Lebensführung" des Eigentümers dient und steuerpflichtig ist.

Nicht aber, wenn Umstände dafür sprechen, dass sie tatsächlich nur als Kapitalanlage gedacht ist. (juk)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Anmeldung erforderlich

KV Schleswig-Holstein verschickt Honorarbescheide digital

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sozialpharmazeutische Analyse

Warum es bei der Einlösung vieler Entlassrezepte hakt

Die 112 in Nöten

Bündnis: Rettungsdienstreform muss rasch kommen

Europäischer Gastroenterologen-Kongress

Adipositas: Neuer Therapieansatz mit Nanopartikeln

Lesetipps
Schon 5 vor 12? Ärzte, Zahnärzte und Apotheker sehen die ambulante Versorgung mindestens vor einer Bewährungsprobe.

© Ralf Wehr / stock.adobe.com

Online-Aktion gestartet

Ärzte und Apotheker fordern mehr Rückhalt für ambulante Versorgung