Direkt zum Inhaltsbereich

Kapitalanlage

Keine Steuer auf Zweitwohnung

Veröffentlicht:

NEU-ISENBURG. In vielen Gemeinden ist es beliebt geworden, auf die Zweitwohnung eine Steuer zu erheben. Das Bundesverwaltungsgericht (Az.: 9-C-5/13, 9-C-6/13) hat nun aber die kommunalen Steuereintreiber gebremst.

Es entschied, dass die Zweitwohnungssteuer nicht auf eine leerstehende Immobilie erhoben werden kann, die dem Eigentümer nur als Kapitalanlage dient. Die Gemeinden dürfen zwar bei einer nicht vermieteten, unbewohnten Wohnung davon ausgehen, dass sie der "persönlichen Lebensführung" des Eigentümers dient und steuerpflichtig ist.

Nicht aber, wenn Umstände dafür sprechen, dass sie tatsächlich nur als Kapitalanlage gedacht ist. (juk)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Praxiswissen Geldanlage

Anpassung des Portfolios: Warum weniger oft mehr ist

Disposition Effect und Co

Börse: Das sind typische Anleger-Fehler

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Digitalisierung

ePA: gematik schaltet im Juli neue Funktionen frei

Praxis wird zum Testfeld

KV Nordrhein erprobt KI-Tools in Kölner Hausarztpraxis

Lesetipps
Ein Arzt schaut sich ein EGK an.

© Evgeniy Kalinovskiy / stock.adob

Beispiele zum Durchklicken

Auffälliges EKG: Was steckt hinter diesen 13 Fällen?