Finanzgerichtsurteil
Keine Steuerermäßigung für Rentenbeiträge im Krankengeldbezug
Von Krankenkassen abgeführte Beiträge sind keine Sonderausgaben. Das hat das Finanzgericht (FG) Köln entschieden.
Von Krankenkassen abgeführte Beiträge sind keine Sonderausgaben. Das hat das Finanzgericht (FG) Köln entschieden.
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