Beitragssatzstabilisierungs-Gesetz
Ringen um das GKV-Sparpaket: Bundesregierung gibt Länderforderungen keinen Deut nach
Kompromisslos hat der Bundesrat das Beitragssatzstabilisierungs-Gesetz von Nina Warken in den Senkel gestellt. Die Bundesregierung tut es ihm in ihrer Gegenäußerung gleich. Wie kommen beide aus der Konfrontationsspirale wieder raus?
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Bundesregierung und Bundesrat verhaken sich im Streit um das Beitragssatzstabilisierungs-Gesetz. Braucht es den Vermittlungsausschuss als Konfliktlöser?
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Berlin. Die Zeichen stehen auf Konfrontation: Die Bundesregierung lehnt die Änderungswünsche der Länder beim GKV-Sparpaket fast ausnahmslos ab. Nur in wenigen Ausnahmefällen sagt sie in ihrer Gegenäußerung eine Prüfung der Anliegen des Bundesrates zu.
Insbesondere bei den großen Einsparposten im Beitragssatzstabilisierungs-Gesetz will die Regierung nicht einlenken. Ein Beispiel ist der geplante Spardeckel für die Vergütungsanstiege am Krankenhaus. Die Länder haben gewarnt, dass die Aufgabe der sogenannten Meistbegünstigungsklausel „zu einer systematischen Unterfinanzierung der Krankenhäuser führen wird“.
Doch die Regierung lehnt eine Rücknahme ab – die einnahmenorientierte Ausgabenpolitik müsse auch im Krankenhaussektor umgesetzt werden. Andernfalls drohe die „strukturelle Deckungslücke“ im GKV-System weiter zu steigen.
Beitragssatzstabilisierungsgesetz
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Ein weiteres Beispiel sind die TSVG-Zuschläge für Vertragsärzte. Der Bundesrat bezeichnete es als „verfrüht“, diese extrabudgetären Zuschläge vollständig zu streichen und verwies auf mögliche Folgewirkungen bei der Etablierung eines Primärversorgungssystems.
Doch die Regierung beharrt auf ihrem Standpunkt. Der Zugang zur ambulanten Versorgung habe sich durch die Extrahonorare nicht verbessert. „ Ein Aufschieben der Streichung ist angesichts der vorliegenden Evidenz und der Finanzlage der GKV nicht sachgerecht“, so das Votum der Regierung.
„Einnahmenorientierte Ausgabenpolitik ist zwingend“
Auch bei der geplanten Budgetierung psychotherapeutischer Leistungen will die Regierung nicht von ihrem Sparkurs abweichen. Die Länder hatten davor gewarnt, dieser Schritt könne die Wartezeiten in der ambulanten Psychotherapie nochmals verlängern. Dem hält die Regierung ihr Mantra entgegen: „Einnahmenorientierte Ausgabenpolitik ist zwingend erforderlich, um Beitragssatzstabilität zu erreichen.“
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Nein sagt die Bundesregierung auch zu diesen Änderungswünschen der Länder:
- Mengensteuerung in Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung: Die Länder halten eine Fallzahlbegrenzung in der HzV für „systemfremd“. Die Regierung winkt ab mit der Begründung: „Das Wirtschaftlichkeitsgebot gilt für alle Leistungen.“
- Abschaffung der Zuschläge für die Organspende-Beratung durch Hausärzte: Der Bundesrat warnt hier vor einem „falschen Signal“ und verweist auf die vergleichsweise geringen erwarteten Einsparungen. Die Bundesregierung hingegen bezweifelt den Nutzen dieser Vergütung: „Es besteht das Risiko eines reinen Mitnahmeeffekts der Vergütung.“
- Dynamisierter Herstellerabschlag für Arzneimittelhersteller: Dieses neue Instrument der Preisregulierung mindere die Planungssicherheit der Unternehmen, argumentieren die Länder. Sie haben stattdessen vorgeschlagen, den pauschalen Herstellerabschlag von 7 auf 12 Prozent zu erhöhen. Die Regierung lehnt dies mit der Begründung ab, der um fünf Prozentpunkte erhöhte Abschlag würde nicht „zur Kompensation der Deckungslücke ausreichen“. Allerdings will sie prüfen, ob diese Regelung mit Blick auf „langfristige Investitions- und Standortentscheidungen angepasst werden kann“.
Nur in wenigen Fällen lässt die Bundesregierung erkennen, Vorschläge des Bundesrates prüfen wollen. Das gilt beispielsweise für das Vorhaben, bei Vertragszahnärzten im kieferorthopädischen Bereich ein Facharztvorbehalt einführen zu wollen. Die Länder fürchten als Folge „massive Versorgungsengpässe“. Die Regierung will drohende regionale Unterversorgung im Blick haben und zudem eine erweiterte Übergangsregelung prüfen.
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Bewegung lässt die Bundesregierung auch bei der mit dem Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG) verschärften Prüfung der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) erkennen. Der Bundesrat sieht in Folge eine „flächendeckende Gefährdung der Versorgung“, von der insbesondere Maximal- und Schwerpunktversorger betroffen wären.
Vertagung gibt Bund und Ländern mehr Zeit
Er schlägt vor, bestimmte Qualitätskriterien zur Prüfung der Pflegepersonaluntergrenzen in den Leistungsgruppen zu streichen – die Bundesregierung signalisiert, dies zu prüfen.
Angesichts der Vertagung der abschließenden Beratung des Sparpakets im Bundestag auf den 10. Juli haben Bund und Länder mehr Zeit gewonnen, um ihre Position abzugleichen – und gegebenenfalls anzunähern. (fst)







