Keine Wartezeit bei Wechsel in neuen PKV-Tarif
LEIPZIG (eb). Wechselt ein langjähriges Mitglied einer privaten Krankenkasse in einen günstigeren Tarif, muss der Betreffende anschließend keine erneuten Wartezeiten bei der Zahlung von Leistungen hinnehmen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.