Apotheken

Keine Zugaben außer Zeitschriften

Apotheker dürfen im Rx-Geschäft auch keine kleinen Zugaben geben. Ein Verwaltungsgericht bestätigte die Berufsordnung.

Veröffentlicht:

GELSENKIRCHEN. Apotheken dürfen bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente keine Zugaben und Rabatte gewähren. Auch entsprechende Gutscheine sind nicht zulässig, entschied jetzt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Mehrere Apotheker im östlichen Ruhrgebiet hatten eine gemeinsame Werbebroschüre mit Gutscheinen verteilt. Die Gutscheine konnten auch beim Einlösen eines Rezepts eingetauscht werden, etwa gegen "Kuschelsocken" oder Geschenkpapier. Die Apothekenkammer Westfalen-Lippe verbot diese Werbung unter Hinweis auf die Berufsordnung. Dagegen klagten die Apotheker.

Zunächst im Eilverfahren wies das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen nun die Apotheker ab. Geringfügige Geschenke seien nur beim Kauf rezeptfreier Arzneimittel erlaubt.

Für rezeptpflichtige Medikamente, die der Arzneimittelpreisverordnung unterliegen, gelte dagegen "ein generelles Verbot für Zugaben". Davon ausgenommen und mit anderen Zugaben nicht vergleichbar seien lediglich Kundenzeitschriften.

Das Verwaltungsgericht geht davon aus, dass diese Rechtslage in Deutschland auch nicht gegen EU-Recht verstößt. Es kündigte aber an, dies im noch anhängigen Hauptverfahren eingehender prüfen zu wollen. (mwo)

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Az.: 7 L 683/14

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Interview

Wie Ärzte in Stresssituationen richtig reagieren können

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Sollte bei Brustkrebs gegen COVID-19 geimpft werden?

Müdigkeit, Schwäche, erhöhtes TSH

Fehldiagnose Hypothyreose bringt Frau in Lebensgefahr

Lesetipps
Stethoskop auf Geldmünzen

© oppoh / stock.adobe.com / Generated by AI

EBM-Abrechnung 2026

Vorhaltepauschale 2.0: Bei 10 Kriterien ist für jeden was dabei

Ein Geldschein liegt in einer Mausefalle.

© photo 5000 / stock.adobe.com

Knackpunkt Selbstzahlerleistungen

Der richtige Umgang mit IGeL-Fallen