Keine Zulassung für Psychotherapeuten neben voller Stelle

KASSEL (mwo). Neben einer regulären Vollzeitbeschäftigung ist eine Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit ausgeschlossen. Das gilt auch für einen hälftigen Versorgungsauftrag, urteilte der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel.

Veröffentlicht:
Gruppengespräch in der Psychotherapie: Ist der Therapeut bereits angestellt, hat er keinen Anspruch auf eine Vertragsarztzulassung.

Gruppengespräch in der Psychotherapie: Ist der Therapeut bereits angestellt, hat er keinen Anspruch auf eine Vertragsarztzulassung.

© Reinhard Kurzendörfer / imago

Im Streitfall hatte ein approbierter Diplom-Psychologe in Sachsen-Anhalt seine Zulassung als Psychologischer Psychotherapeut beantragt.

Die Zulassungsgremien hatten dies an die Bedingung geknüpft, dass er seine Vollzeitstelle als Abteilungsleiter in einer Strafvollzugseinrichtung auf höchstens 26 Wochenstunden reduziert.

Das BSG bestätigte diese Bedingung und wies die Klage des Psychologen ab. Ein "regelmäßiges und verlässliches Angebot von Sprechstunden und Gesprächsleistungen zu Zeiten, die für solche Behandlungen üblich sind" seien auch im Umfang eines hälftigen Versorgungsauftrags neben einer vollen Stelle nicht machbar.

Az.: B 6 KA 40/09 R

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

EEG-Datenauswertung

Reisekrankheit: Die richtige Musik kann helfen

Lesetipps
Profilansicht eines Mannes in das die Anatomie der Nase, nasennebenhöhlen und des Mundes und Rachens eingezeichnet sind.

© svetazi / stock.adobe.com

Dreiarmige Interventionsstudie

Sinus-Operation lohnt sich offenbar bei chronischer Rhinosinusitis

Ein Vorteil der Lebendspende ist, dass man sie schon vor Beginn der Dialyse machen darf.

© picsfive / stock.adobe.com

Interview zu Lebendnierenspenden

Beratungsfall Organspende: Warum Hausärzte hier besonders gefragt sind