Bundessozialgericht

Keine geschlechtsangleichende Operation non-binärer Personen auf Kassenkosten

Das Bundessozialgericht beurteilt geschlechtsangleichende Eingriffe in den Körper transsexueller oder non-binärer Personen als neue Behandlungsmethoden, für die ein G-BA-Beschluss zur Aufnahme in den GKV-Katalog erforderlich wäre, um erstattungsfähig zu sein.

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