Recht

Kfz-Haftpflicht zahlt nicht auf Verdacht

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Bei der Behandlung von Schmerzen nach einem Autounfall sollten Ärzte darauf achten, ob die Beschwerden auf eine innere Verletzung zurückgehen.

Nur dann muss nämlich gegebenenfalls die Kfz-Haftpflicht für die Behandlung aufkommen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuelle veröffentlichten Urteil entschied. Unspezifische Beschwerden oder auch nur der Verdacht, der Unfall könnte die Ursache gewesen sein, reichen nicht aus.

Im Streitfall waren zwei Autos mit geringer Geschwindigkeit aufeinandergeprallt. Fahrerin und Beifahrerin des geschädigten Wagens litten danach unter Beschwerden an der Halswirbelsäule. Die gesetzliche Unfallversicherung kam für die Behandlungen auf, verlangte das Geld aber von der Versicherung des Unfallgegners zurück.

Diese lehnte ab und hatte vor dem Landgericht Chemnitz Erfolg. Nach Aussagen eines Sachverständigen könne der Unfall nicht zu einer Verletzung der Halswirbelsäule geführt haben.

Nun bestätigte der BGH zwar, dass die Versicherung nur für Verletzungsfolgen aufkommen muss, und auch das nur dann, wenn die Verletzung sicher durch den Unfall verursacht wurde. "Die bloße Möglichkeit oder der Verdacht einer Verletzung genügt dafür nicht".

Trotzdem hob der BGH das Chemnitzer Urteil auf. Beide Frauen hätten ausgesagt, ihre Beschwerden seien erstmals am Tag nach dem Unfall aufgetreten. Dies habe das Landgericht nicht einfach mit Hinweis auf den Sachverständigen übergehen dürfen.

Vielmehr habe es klären müssen, ob die Beschwerden Folge einer Verletzung waren oder ob die vom Amtsgericht Freiberg noch für glaubwürdig erachteten Zeuginnen vielleicht gelogen haben. (mwo)

Az.: VI ZR 95/13

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Interview

Wie Ärzte in Stresssituationen richtig reagieren können

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Müdigkeit, Schwäche, erhöhtes TSH

Fehldiagnose Hypothyreose bringt Frau in Lebensgefahr

Sie fragen – Experten antworten

Sollte bei Brustkrebs gegen COVID-19 geimpft werden?

Lesetipps
Ein Vorteil bei ärztlichen Patientinnen und Patienten: Die Kommunikation läuft direkter. (Motiv mit Fotomodellen)

© contrastwerkstatt / stock.adobe.com

Berufsrecht

Kollegen als Patienten? Was das fürs Honorar bedeutet

Stethoskop auf Geldmünzen

© oppoh / stock.adobe.com / Generated by AI

EBM-Abrechnung 2026

Vorhaltepauschale 2.0: Bei 10 Kriterien ist für jeden was dabei