Kinderbetreuung bringt Zusatzrente vom Staat

Für Zeiten der Kinderbetreuung erhalten auch Ärzte Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bislang war es schwierig, an die Renten heranzukommen. Das hat sich nun geändert. Und es betrifft nicht nur Ärztinnen. Für Männer sind die Hürden allerdings etwas höher.

Von Anja Krüger Veröffentlicht:

KÖLN. Ärztinnen haben jetzt leichteren Zugang zu einer gesetzlichen Rente. Anders als früher können sie die aufgrund von Kindererziehungszeiten erworbenen Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung so weit aufstocken, dass tatsächlich Geld fließt. Auch Medizinerinnen, die bereits im Ruhestand sind, profitieren von der Neuregelung.

Der Staat zahlt für das betreuende Elternteil nach der Geburt eines Kindes bis zu drei Jahre Beiträge für die Altersvorsorge. Für vor 1992 geborene Kinder haben Eltern nur Anspruch auf Beiträge für ein Jahr. Der Beitrag richtet sich nach dem Durchschnittseinkommen aller Beschäftigten. "Zurzeit bringt ein Jahr Kindererziehung eine Rente von 27,20 Euro monatlich", sagt Michael Jung, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke.

Für nach 1992 geborene Kinder zahlt der Staat bis zu drei Jahre in die gesetzliche Altersvorsorge ein.

Für nach 1992 geborene Kinder zahlt der Staat bis zu drei Jahre in die gesetzliche Altersvorsorge ein.

© Foto: Grischa Georgiewwww.fotolia.de

Das Problem: Das Geld fließt nicht in die ärztlichen Versorgungswerke, über die niedergelassene Mediziner mit Pflichtbeiträgen für den Ruhestand vorsorgen müssen. Auch die meisten angestellten Ärzte entscheiden sich für eine Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk und gegen die gesetzliche Rentenversicherung. Der Staat steckt die Beiträge für die Erziehungszeiten aber in die gesetzliche Rentenversicherung. Die zahlt jedoch die Rente nur aus, wenn mindestens 60 Monate Beiträge geflossen sind.

Früher konnten Medizinerinnen ihre Ansprüche deshalb oft nicht realisieren. Seit August haben Ärztinnen die Möglichkeit, fehlende Beiträge nachzuzahlen. Sie können aber nur für die Zahl von Monaten Beiträge zahlen, die sie brauchen, um die Auszahlungsgrenze zu erreichen. Auch Ärzte können für Erziehungszeiten Rentenbeiträge erhalten. Die Männer müssen allerdings nachweisen, dass sie den Nachwuchs tatsächlich betreut haben.

Die Nachzahlungen können erst erfolgen, wenn die Ärztin oder der Arzt in den Ruhestand geht - denn theoretisch können im Laufe des weiteren Erwerbslebens noch Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung hinzukommen. Um die Ansprüche zu realisieren, müssen sie bei der gesetzlichen Rentenversicherung die Anerkennung der Erziehungszeiten und die Möglichkeit der Nachzahlung beantragen. Bislang haben das wohl noch nicht viele getan. "Ich fürchte, dass viele Ärztinnen von der Neuregelung noch nichts wissen", sagt Manfred Geibig, Referent für Grundsatzfragen bei der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe.

Dabei lohnt sich die Nachzahlung nach seiner Einschätzung fast immer. Eine 68-jährige Ärztin mit zwei vor 1992 geborenen Kindern hat einen Rentenanspruch von 54,40 Euro im Monat. Um die Rente beziehen zu können, kann sie Beiträge für 36 Monate nachzahlen. Sie muss den Mindestbeitrag in Höhe von 79,60 Euro pro Monat zahlen. Dann erhält sie eine Monatsrente von 66,90 Euro.

Rente und Krankenversicherung

Bekommen Ärztinnen oder Ärzte Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, kann das Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung haben. Darauf weist die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe hin. Ohne gesetzliche Rente können Ruheständler nicht in die Krankenversicherung der Rentner aufgenommen werden.

Sie müssen sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Das ist oft teurer, weil dort anders als in der Krankenversicherung der Rentner alle Einkünfte der Beitragspflicht unterworfen werden.

Beziehen Ärztinnen oder Ärzte eine gesetzliche Rente aufgrund von Erziehungszeiten, kann sich die Einstufung ändern. (akr)

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