Finanzgericht

Kindergeld auch für verheiratete Kinder

Veröffentlicht:

KÖLN. Eltern haben auch dann noch Anspruch auf Kindergeld, wenn ihr Kind bereits verheiratet ist. Es müsse nur unter 25 Jahren alt sein und sich in seiner ersten Ausbildung befinden, urteilte das Finanzgericht Köln nach eigenen Angaben vom Donnerstag.

In dem betreffenden Fall hatte die Familienkasse einer Mutter das Kindergeld für ihre 21 Jahre alte Tochter verweigert.

Begründung: Die Tochter verfüge dank ihrer Ausbildungsvergütung und dem Unterhaltsbeitrag ihres Ehemanns über ausreichende Einkünfte.

Die Eltern würden nicht mehr durch die Tochter belastet und bräuchten folglich auch keine staatliche Unterstützung mehr. Dagegen klagte die Mutter und bekam Recht: Das Finanzgericht gewährte das Kindergeld.

Seit einer Gesetzesänderung zum 1. Januar 2012 seien die Bezüge des Kindes ohne Bedeutung, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Eine typische Unterhaltssituation müsse nicht mehr vorliegen. Das gelte auch für verheiratete Kinder. (dpa)

Az.: 9 K 935/13/13

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Wie Benchmarks Erfolg messen

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Welche Anlageklassen sich 2026 lohnen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Porträt

Wie eine Gynäkologin ihre Krebserkrankung in einem Comic verarbeitet

Lesetipps
Maske

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Mutter mit MS: Kind gegen MMR impfen?

Ein Mann zieht an einem riesigen Virus.

© freshidea / stock.adobe.com

Off-Label-Use möglich

Long-COVID-Therapie: So schätzt Hausarzt Maibaum den G-BA-Beschluss ein