Kindergeld nicht an Sorgerecht gebunden

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MÜNCHEN (mwo). Das Kindergeld ist nicht an das Sorgerecht gebunden. Es steht dem getrennt lebenden Vater zu, wenn das Kind freiwillig zu ihm zieht, eine Rückkehr nicht von vornherein feststeht und er es für längere Zeit - mehr als drei Monate - versorgt, so der Bundesfinanzhof (Az.: III R 2/07).

Im Streitfall hatte die 15-jährige Tochter die sorgeberechtigte Mutter verlassen und war zu dem Vater gezogen. Erst nach fünf Monaten kehrte sie zur Mutter zurück.

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