Klage erst nach Einigungsversuch zulässig
KARLSRUHE (dpa). In Bundesländern, die ein obligatorisches Schlichtungsverfahren vorsehen, dürfen die Bürger die Gerichte erst nach einem erfolglosen Einigungsversuch anrufen.
KARLSRUHE (dpa). In Bundesländern, die ein obligatorisches Schlichtungsverfahren vorsehen, dürfen die Bürger die Gerichte erst nach einem erfolglosen Einigungsversuch anrufen.
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