Klebekennzeichen gibt es nur in Ausnahmefällen

Veröffentlicht:

KOBLENZ (dpa). Ein Klebekennzeichen darf nur in bestimmten Ausnahmefällen an einem Auto angebracht werden. Erlaubt sei es etwa, wenn ein herkömmliches Nummernschild aus technischen Gründen nicht am Wagen festgemacht werden könne, hieß es in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz.

"Ästhetische Gründe" rechtfertigten eine Ausnahmegenehmigung nicht. Im Gegensatz zu einem von der Behörde abgestempelten Kennzeichen fehlt beim Klebekennzeichen das amtliche Prüfsiegel.

Az.: 3 K 904/08.KO

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Metabolomics

Asthma: Künftig Bluttest zur Vorhersage von Exazerbationen?

Ein kleiner Stups

Mit Nudging-Interventionen die Grippe-Impfrate steigern

Lesetipps
Arzt-Patient-Kontakt

© Robert Kneschke / stock.adobe.com

Depression, Angst, Schmerzen

Was zeichnet „schwierige“ Patientinnen und Patienten aus?

Für Flächen- und Handdesinfektion sollten nur Mittel eingesetzt werden, die beim Verbund für angewandte Hygiene e.V. (VAH) gelistet sind.

© www.freund-foto.de / stockadobe.com (mit KI generiert)

Team- und Patientenschutz

Hygieneplan für die Praxis – was zählt!

Frauen mit Hanteln beim Training

© Racle Fotodesign / stock.adobe.com

Medizinische Rehabilitation

Wie Ärzte beim beim Reha-Antrag unterstützen können