Direkt zum Inhaltsbereich

Klebekennzeichen gibt es nur in Ausnahmefällen

Veröffentlicht:

KOBLENZ (dpa). Ein Klebekennzeichen darf nur in bestimmten Ausnahmefällen an einem Auto angebracht werden. Erlaubt sei es etwa, wenn ein herkömmliches Nummernschild aus technischen Gründen nicht am Wagen festgemacht werden könne, hieß es in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz.

"Ästhetische Gründe" rechtfertigten eine Ausnahmegenehmigung nicht. Im Gegensatz zu einem von der Behörde abgestempelten Kennzeichen fehlt beim Klebekennzeichen das amtliche Prüfsiegel.

Az.: 3 K 904/08.KO

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kasuistik

Plötzliche Niesanfälle bringen Mann in Lebensgefahr

Herzbericht 2026

Das sind die aktuellen Trends in der Herzmedizin

Lesetipps
Illustration eines molekularen Modells von Messenger RNA.

© Dr_Microbe / Getty Images / iStock

Personalisierte mRNA-Therapien

Verheißungsvolle RNA-Krebsimpfstoffe: Wo steht die Forschung gerade?

Eine Ärztin tropft Allergielösung auf den präparierten Unterarm einer Patientin für den Pricktest.

© Alexander Raths / stock.adobe.com

Steigende Prävalenz

Allergiediagnostik: Dos und Don’ts für die Hausarztpraxis

Eine Thrombose in einem Gefäß

© freshidea / stock.adobe.com

ASS und P2Y12-Inhibitoren

So geht die Plättchenhemmer-Therapie in der Praxis!