Direkt zum Inhaltsbereich

Klebekennzeichen gibt es nur in Ausnahmefällen

Veröffentlicht:

KOBLENZ (dpa). Ein Klebekennzeichen darf nur in bestimmten Ausnahmefällen an einem Auto angebracht werden. Erlaubt sei es etwa, wenn ein herkömmliches Nummernschild aus technischen Gründen nicht am Wagen festgemacht werden könne, hieß es in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz.

"Ästhetische Gründe" rechtfertigten eine Ausnahmegenehmigung nicht. Im Gegensatz zu einem von der Behörde abgestempelten Kennzeichen fehlt beim Klebekennzeichen das amtliche Prüfsiegel.

Az.: 3 K 904/08.KO

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Hormone, Schwangerschaft, Wechseljahre

Warum ein Diabetes Frauen anders trifft als Männer

Raumfahrtmediziner im Porträt

Jens Jordan – ein Arzt für Weltall und Erde

Lesetipps
Dreidimensionale gerenderte Darstellung der Anatomie des menschlichen Herzens.

© PIC4U / stock.adobe.com

Schutzmechanismus entdeckt?

Warum Krebs im Herzen selten vorkommt

Die Ärzte Zeitung ist jetzt auch auf Instagram aktiv.

© prima91 / stock.adobe.com

Social Media

Folgen Sie der Ärzte Zeitung auf Instagram