Klinik haftet für Darmperforation durch Klysma
ZWEIBRÜCKEN (mwo). Treten bei einer voll beherrschbaren Behandlung Fehler auf, so müssen behandelnde Ärzte, Pfleger oder das Krankenhaus nachweisen, dass kein Verschulden vorliegt. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken im Fall eines Klysmas bekräftigt.