Bundesgerichtshof
Klinik muss Hygieneplan vorlegen
Wenn ein Patient einer Klinik glaubhaft Hygienemängel vorwirft, muss sie Belege für ihre Standards vorlegen. Tut sie das nicht, droht in einem Arzthaftungsprozess die Beweislastumkehr.
Wenn ein Patient einer Klinik glaubhaft Hygienemängel vorwirft, muss sie Belege für ihre Standards vorlegen. Tut sie das nicht, droht in einem Arzthaftungsprozess die Beweislastumkehr.
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