Klinik muß für Ärztekammer-Gutachten zahlen
GÖTTINGEN (pid). Die Ärztekammer Niedersachsen darf den Transplantationskliniken die Kosten in Rechnung stellen, die für die Gutachterkommission bei Organ-Lebendspenden anfallen. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden.