Team Wallraff

Klinikausspäher oder Robin Hood?

Gegenseitige Beschuldigungen prägen den langjährigen Streit einer Hamburger Klinik mit dem TV-Sender RTL.

Veröffentlicht:

HAMBURG. Im Streit gegen RTL und dessen „Team Wallraff“ kann die MK-Kliniken AG – ehemals Marseille-Kliniken AG – nach eigenen Angaben einen weiteren juristischen Sieg gegen den Kölner Sender verbuchen. Das Landgericht (LG) Hamburg verurteilte demnach, wie bereits kurz berichtet, RTL Television und RTL Interactive wegen deren „falscher und manipulativer Berichterstattung von ‚Team Wallraff‘ dem Grunde nach zu Schadensersatz“, wie die MK-Kliniken mitteilen (Az.: 324 O 553/17). Außerdem müsse der Sender in seiner nächsten „Team Wallraff“-Sendung eine Richtigstellung veröffentlichen.

Es sei, wie das Klinikunternehmen mitteilt, bereits der vierte gegen die MK-Kliniken AG gerichtete und von RTL unter „Team Wallraff“ oder „RTL Extra“ verbreitete Beitrag, der zu gerichtlichen Verboten geführt habe. In zwei Fällen sei festgestellt worden, dass RTL zum Schadensersatz verpflichtet ist.

Und der Sender sei zu einer Richtigstellung verurteilt worden. Eine dieser Entscheidungen sei bereits rechtskräftig, nachdem eine Nichtzulassungsbeschwerde der RTL Television GmbH im Juni 2018 vom Bundesgerichtshof (BGH) zurückgewiesen worden sei (Az.: VI ZR 500/17).

„Einzigartige Kampagne“

„Im Zuge einer in der deutschen Medienlandschaft einzigartigen Kampagne gegen ein Unternehmen“, so die Klinik, „hatte der Kölner Privatsender die MK-Kliniken AG gleich mehrmals angegriffen, nachdem sich dieser gegen eine Berichterstattung gewehrt hatte.“ So habe sich eine Reporterin von „Team Wallraff“ im Mai 2014 erstmals „widerrechtlich Zugang zu einer Einrichtung der MK-Kliniken AG“ verschafft.

Mit versteckter Kamera und Mikrofon habe sie heimlich Aufnahmen von hilflosen, halb nackten Senioren gemacht, um sie dann in der Sendung zwischen Werbeblöcken einem Millionenpublikum vorzuführen. Die MK-Kliniken AG habe sich erfolgreich gegen diese Berichterstattung gewehrt und Teile davon verbieten lassen.

Die juristische Niederlage habe Günter Wallraff und RTL nicht zur Räson gebracht. „Im Gegenteil: In drei aufeinanderfolgenden Attacken via ‚Team Wallraff‘ und ‚RTL Extra‘ griff der Sender mit journalistisch unzulänglichen Beiträgen die MK-Kliniken AG erneut an. Die Folge: Drei weitere gerichtliche Verbote jeweils mehrerer Passagen dieser Sendungen“, heißt es weiter von Klinikseite.

RTL hält dagegen

Auf Nachfrage der „Ärzte Zeitung“ hält die Mediengruppe RTL dagegen. „Das gerade ergangene Urteil vom LG HH ist nicht rechtskräftig, und RTL wird in die Berufung gehen, um aufzuzeigen, wie tatsächlich Bewohner in den Marseille-Einrichtungen behandelt werden. Investigative Berichterstattungen sind das Handwerk, das das Team Wallraff auszeichnet“, so RTL-Sprecherin Heike Speda.

„Die Redakteure hatten immer wieder gravierende Missstände recherchiert und aufgedeckt. Und Hilferufe Dritter gebieten es immer wieder aufs Neue, diese weiter aufzudecken und darüber zu berichten“, heißt es ergänzend von Spedas Seite.

Auch in puncto BGH-Entscheidung hat RTL eine andere Sichtweise der Dinge: „Dem von Marseille gefeierten Sieg beim BGH liegt im Übrigen ein Verfahren zugrunde, das vielmehr eher RTL als Sieg feiern kann. Von 13 Verbotsanträgen der MK-Kliniken sind sie mit neun gescheitert“, so Speda. Zudem verschweige die Klinikseite, dass RTL die versteckt gefilmten Menschen so umfassend verfremdet habe, dass deren Persönlichkeitsrechte zu keinem Zeitpunkt verletzt worden seien.

„Die Undercover recherchierenden Reporterinnen haben vielmehr erlebt, dass aufgrund des Personalmangels vonseiten der Marseille-Einrichtung die Menschen hilflos und teilweise halb nackt und eingekotet Hilfe benötigen. Auch an dieser Stelle drängt sich die Frage auf, warum Marseille statt umfangreicher Rechtsstreite, seine finanziellen Mittel nicht nutzt, um in den Einrichtungen tatsächlich für Verbesserungen zu sorgen“, so die RTL-Spitze. (maw)

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