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Klinikleitung darf Streikende nicht verpflichten

EMDEN (cben). Die Leitung des Kreiskrankenhauses im Niedersächsischen Leer darf bei aufschiebbaren Operationen streikwillige Beschäftigte nicht zum Dienst verpflichten. Das hat das Arbeitsgericht Emden entschieden.

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Das Gericht untersagte der Klinikleitung, einen Notfallplan einseitig nach ihren Interessen aufzustellen. Ausnahmen seien medizinisch nicht aufschiebbare Fälle. In diesem Falle sei das Streikrecht nachrangig.

Die Belegschaft des Kreiskrankenhauses Leer streikt seit dem 8. Mai an einzelnen Tagen für einen eigenen Haustarifvertrag. Seit mehreren Tagen ist die Op-Pflege, die Anästhesie-Pflege und die Zentralsterilisation vollständig im Streik, erklärte Ralf Pollmann von der Gewerkschaft Verdi der "Ärzte Zeitung". Die Klinikleitung hatte mit einseitigen Notfallplänen reagiert, die Streikenden dienstverpflichtet und mit Abmahnungen gedroht.

Nach dem Willen der Klinikleitung soll der Tarifvertrag öffentlicher Dienst erst im kommenden Jahr zum Tragen kommen. "Jetzt will die Leitung aus dem TVÖD aussteigen, um sich vor den Mitbewerbern einen Vorsprung zu verschaffen", erklärte Pollmann. Das Krankenhaus dagegen argumentiert mit der "dauerhaften Unterfinanzierung", wie es in einem Schreiben der Krankenhausleitung an die Beschäftigten heißt.

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