"Kodierung beansprucht bis zu 5 Minuten pro Patient"

Auch Hausärzteverbände Rheinland-Pfalz und Hessen machen gegen AKR mobil.

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Im Datenstrom ärztlicher Abrechnungen sollen in Zukunft richtlinienkonforme Diagnosekodierungen enthalten sein.

Im Datenstrom ärztlicher Abrechnungen sollen in Zukunft richtlinienkonforme Diagnosekodierungen enthalten sein.

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NEU-ISENBURG (mn). Die Einführung der Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) löst weiter heftige Diskussionen aus. Nachdem sich die KV Hessen deutlich gegen die AKR ausgesprochen hat, kämpfen nun auch die Landesverbände Hessen und Rheinland-Pfalz des Hausärzteverbandes gegen die Einführung.

In einem Rundschreiben des Verbands Rheinland-Pfalz heißt es, dass die Umsetzung einen Zeitaufwand in den Hausarztpraxen von etwa zwei bis fünf Minuten pro Patient, je nach Umfang der Kodierung, für Ärzte bedeutet.

Deshalb will sich der Verband dafür einsetzen, dass die AKR in Rheinland-Pfalz nicht eingeführt werden. Falls es sich nicht verhindern ließe, will der Verband zumindest dafür sorgen, dass ausreichend lange Übergangsfristen eingeführt werden.

Außerdem hat der Hausärzteverband in Rheinland-Pfalz nach eigenen Angaben eine Arbeitsgruppe eingerichtet, "die geeignete Instrumente entwickeln wird, um in unseren Praxen die Morbidität auch adäquat abzubilden", heißt es in dem Schreiben.

Der Hausärzteverband Hessen begründet seine Ablehnung damit, dass die Richtlinien die Versorgung verschlechtern würden und die Patienten unter Umständen zu gläsernen Kunden der Versicherungswirtschaft gemacht werden.

Der Verband regt deshalb eine Kodiermethode an, die den Ansprüchen von Hausärzten, Spezialisten und stationären Sektoren gleichermaßen genügt.

Bei der KV Baden-Württemberg (KVBW) sieht es hingegen anders aus. Dort scheint der anfängliche Widerstand gegen die AKR gebrochen zu sein. Auf ihrer Internetseite schreibt die KVBW, dass es ab Mitte Dezember "mittels einer kurz gehaltenen Information Tipps zur rationellen Umsetzung der Neuerungen in der Praxis geben" wird.

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