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Korruptionsprozesse gegen Ärzte werden gestoppt

HAMBURG/DRESDEN (dpa). Ermittlungsverfahren wegen Korruption gegen Ärzte und Pharmafirmen in Hamburg und Dresden sollen eingestellt werden. Die Staatsanwälte ziehen nach eigenen Angaben damit die Konsequenz aus dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH).

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Dieser hatte am 22. Juni entschieden, dass sich Kassenärzte, die für die Verordnung von Arzneimitteln Geschenke von Pharma-Unternehmen entgegennehmen, nicht wegen Bestechlichkeit strafbar machen.

Die Staatsanwaltschaften in Hamburg und Dresden bestätigten am Mittwoch einen Bericht des ARD-Magazins "Report Mainz".

Bei der Generalstaatsanwaltschaft in Dresden wurde gegen eine Leipziger Pharmafirma und 60 Ärzte ermittelt. "Die Verfahren müssen eingestellt werden", sagte Behördensprecher Wolfgang Klein am Mittwoch.

Der BGH verhindere, dass die Fälle weiterverfolgt würden, sagte Klein. Demnach hätten sich weder die in Leipzig ansässige Firma Onchosachs noch die Ärzte, die hauptsächlich im Großraum Leipzig praktizieren, strafbar gemacht.

Die Fälle würden aber vor einer Einstellung noch auf andere Tatbestände wie etwa Steuerhinterziehung überprüft, berichtete der Staatsanwalt.

Die Behörde habe über Monate viel Zeit und Personal in die Ermittlungen investiert und allerhand Beweismaterial gesammelt. "Es gibt Erkenntnisse über Zuwendungen, in einem Fall sogar bis zu 500.000 Euro."

In Hamburg steht das Korruptionsverfahren gegen das Hamburger Pharmaunternehmen Zyo Pharma vor dem Aus. "Wir werden die Sache einstellen", sagte Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers am Mittwoch.

Durch das BGH-Urteil sei den Ermittlungen "der Boden entzogen". Die Ermittlungsgruppe aus acht Polizisten und einem Steuerfahnder sei bereits aufgelöst worden.

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