Landessozialgericht

Krankenkassen müssen nicht für Haarwuchsmittel zahlen

Arzneimittel, die den Haarwuchs fördern, sind von der Leistungspflicht der GKV ausgeschlossen, so das Landessozialgericht Darmstadt. Ein 31-Jähriger hatte sich mit seiner Haarlosigkeit nicht abfinden wollen und geklagt.

Veröffentlicht:
Ein Mann checkt seine Haare nach Alopecia.

Ein Mann checkt seine Haare nach Alopecia.

© diego cervo/stock.adobe.com

Darmstadt. Für Mittel zur Verbesserung des Haarwuchses müssen die gesetzlichen Krankenkassen generell nicht aufkommen. Das gilt auch für Medikamente, die gegen andere Krankheiten zugelassen sind, wie jetzt das Hessische Landessozialgericht (LSG) in Darmstadt entschied.

Es wies damit einen 31-jährigen Mann ab, der sich mit seiner Haarlosigkeit nicht abfinden will. Zuletzt beantragte er bei seiner Krankenkasse die Kostenübernahme für ein Medikament, das zur Behandlung von Arthritis zugelassen ist. Zu seinen Nebenwirkungen gehört unter anderem die Verstärkung des Haarwuchses.

Die Krankenkasse lehnte eine Kostenübernahme ab. Arzneimittel, die überwiegend der Verbesserung des Haarwuchses dienen, seien von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen.

Dies bestätigte nun auch das LSG Darmstadt. Bei Haarwuchsmitteln stehe eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund. Dafür seien die Krankenkassen nicht zuständig. Hier sei auch das Arthritis-Mittel zur Förderung des Haarwuchses eingesetzt worden. Ohnehin komme eine Off-Label-Use-Verordnung nur ausnahmsweise bei besonders schwerwiegenden Erkrankungen in Betracht. Hiervon sei auch bei einem kompletten Haarverlust nicht auszugehen.

Die von dem Mann vorgetragenen psychischen Probleme seien „mit Mitteln der Psychiatrie und Psychotherapie zu behandeln“, so das LSG abschließend. Die Revision ließ das LSG nicht zu, der Mann kann hiergegen aber noch Beschwerde beim Bundessozialgericht in Kassel einlegen. (mwo)

Landessozialgericht Kassel, Az.: L 1 KR 405/20

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

EU-Pharma-Regulierung: Impulse für Deutschland

Der Stand der Europäischen HTA-Regulation

Kooperation | Eine Kooperation von: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Klimabilanz im Gesundheitswesen

Umstellung auf Pulverinhalatoren: Wie ist das klinische Outcome?

Trendreport 2024

Zi meldet deutlichen Anstieg bei Videosprechstunden

Tierverletzungen

Bis(s) zur Infektion: Das richtige Vorgehen bei Bisswunden

Lesetipps
Nebenwirkungen: Lässt sich Fieber nach der FSME-Impfung vermeiden?

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Nebenwirkungen: Lässt sich Fieber nach der FSME-Impfung vermeiden?

Die unerwartete Gesprächssituation ist da, man würde gern reagieren – der Kopf scheint leer. Wie reagieren? Mit Schlagfertigkeit!

© DDRockstar / stock.adobe.com

Drei alltagstaugliche Techniken

Schlagfertiger werden: Tipps für das Praxisteam