Kommentar zum E-Health-Gesetz

Kritik an falscher Stelle

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:

Übertriebener Datenschutz ist nur etwas für Gesunde. - Mit dieser, wie er selbst sagt "zugespitzten" Aussage zum E-Health-Gesetz trifft der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn, tatsächlich ins Schwarze.

Ob der nun vom Bundeskabinett abgesegnete Entwurf zum E-Health-Gesetz der Turbo in Sachen Gesundheitskarte ist, für den ihn auch Spahn hält, sei einmal dahin gestellt. Richtig ist aber, dass sich der überwiegende Teil der Kritik an dem Gesetz einmal mehr rund um das Thema Datenschutz dreht.

Dabei sprechen Politiker, aber auch Ärztevertreter den Patienten in gewisser Weise die Fähigkeit ab, durchaus für sich selbst entscheiden zu können, ob und wem sie ihre Gesundheitsdaten offenlegen.

Das vereinfachte Zugriffsrecht auf den Notfalldatensatz und den Medikationsplan, wie er nun im Entwurf steht, kann helfen, Komplikationen im Notfall oder bei der Arzneitherapie zu verhindern. Der Patient hat es dabei durchaus in der Hand, wem er Zugriff erteilt und ob er auf die zusätzliche Freigabe seiner Daten via PIN verzichten will oder nicht.

Hier wäre eine Überregulierung - insbesondere für schwer Kranke - kontraproduktiv. Viel sinnvoller wäre es, dort laut Kritik zu üben, wo versorgungsrelevante Leistungen nach wie vor nicht ausreichend gefördert werden - nämlich bei der Telemedizin. Doch für die setzen sich interessanterweise nur wenige ein.

Lesen Sie dazu auch: Reaktionen: E-Health-Gesetz überzeugt noch nicht

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 29.05.201514:18 Uhr

USB-Sticks und Notrufsysteme kann man um den Hals hängen!

Meine Patientinnen und Patienten sollen im offenen Dialog mit mir als ihrem Hausarzt sehr wohl für sich selbst entscheiden können, ob und wem sie ihre Gesundheits- u n d Krankheitsdaten offenbaren. Doch dazu sind keine GKV-Bürokratie-anfälligen Zentralserver mit Firewall gegen NSA-Übergriffe bzw. keine Versichertenkarten mit PIN-Nummern erforderlich, die im akuten Notfall sowieso nicht mehr memoriert werden können.

Ein simpler USB-Stick, vielleicht mit einem Roten-Kreuz-Emblem, der mit einem schicken Anhänger ebenso wie der Notruf-Knopf am Hals der Patienten hängt, ist und bleibt die beste Lösung: Patienten bleiben Herr bzw. Frau der Lage, bestimmen, w e r die Daten bekommen darf und wer nicht, bzw. bleiben vor Datenmissbrauch geschützt.

Aber warum haben medizinisch und psychologisch dilettierende "Gesundheits"-Politiker und Sozialversicherungs-Strategen, die das Wort "Krankheit" kaum aussprechen können, beim E-Health-Gesetz nicht multimorbide Patienten und Hausärzte gefragt, was dem Arbeitsauftrag des SGB V entsprechen könnte?

Nach dem GKV- Wirtschaftlichkeitsgebot § 12 SGB V heißt es doch: "Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen". Doch die GKV-Kassen haben sich von der GEMATIK das teuerste und störanfälligste System aufschwatzen lassen.

Auf den mit Milliardenaufwand ausgegebenen Lichtbild-Versichertenkarten wurden Mini-Chips mit lächerlich kleiner Speicherkapazität und kompliziertesten Ein- und Auslese-Algorithmen platziert, die bei Gesunden gar nicht gebraucht bzw. bei Multimorbiden gar nicht ausreichen werden.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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